Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Durch die Etablierung eines neuen Lehrplans sollen sich die Voraussetzungen ändern, dass Schülerinnen und Schüler für die lebensbegleitende Sportausübung befähigt werden und diesbezügliche Kompetenzen erwerben.
Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten, da keine Änderungen an den Stundentafeln vorgenommen werden und sich somit der Bedarf an Lehrpersonalressourcen nicht ändert.
Der neue Lehrplan beinhaltet Aspekte, die sowohl die Ausbildung von Kompetenzen im Bewegungs- und Sportbereich fördern, als auch Maßnahmen zur körperlichen und seelischen Gesundheitsförderung sowie Gleichstellung der Geschlechter beinhalten.
Der neue Lehrplan beinhaltet Aspekte, die sowohl die Ausbildung von Kompetenzen im Bewegungs- und Sportbereich fördern, als auch wesentliche Kompetenzen der Gesundheitsförderung von Jugendlichen beinhalten.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß Paragraph 17, Absatz eins, BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Keine
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Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung und Frauen |
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Vorhabensart: |
Verordnung |
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Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2016 |
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Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung und Frauen im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.
Die derzeit geltenden Verordnungen über die Lehrpläne für den Bewegungs- und Sportunterricht der Sekundarstufe römisch zwei Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2006,) sind nicht mehr zeitgemäß und entsprechen nicht mehr den Anforderungen, um Schülerinnen und Schüler auf ein gesundheitsorientiertes und lebensbegleitendes Ausüben von Bewegung und Sport vorzubereiten.
Des Weiteren hat sich herausgestellt, dass der bis jetzt als Rahmenlehrplan konzipierte Lehrplan für den Bewegungs- und Sportunterricht zu wenige inhaltliche Anhaltspunkte liefert, die es Lehrerinnen und Lehrern ermöglicht, aus Sicht der Behörde wichtige Aspekte des Bewegungs- und Sportunterrichts zu vermitteln.
Zudem gilt es die Vorgaben der Oberstufe Neu einzuhalten, wonach an zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen die Lehrpläne der 10. bis einschließlich der vorletzten Schulstufe die Bildungs- und Lehraufgaben sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände enthalten müssen und erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze als Kompetenzmodule festzulegen und deren Aufteilung auf die jeweiligen Semester der betreffenden Schulstufe vorzunehmen sind.
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe römisch zwei könnten nicht entsprechend auf ein gesundheitsorientiertes und lebensbegleitendes Ausüben von Bewegung und Sport vorbereitet werden und die gesetzlichen Vorgaben für die Oberstufe Neu würden nicht eingehalten.
Keine relevanten Folgenabschätzungen für die EU.
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021
Evaluierungsunterlagen und -methode: - Evaluierung im Rahmen der jährlichen Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG) der pädagogischen Fachabteilung mit der Schulaufsicht (Fachinspektorinnen und Fachinspektoren).
- Evaluierung im Rahmen der zumindest 2-jährig stattfindenden Tagung der ARGE VertreterInnen für Bewegung und Sport der Bundesländer.
Beschreibung des Ziels:
Sicherstellung eines Unterrichts, der sich wesentlich an der Zielsetzung der lebensbegleitenden Sportausübung und einer gesundheitsorientierten Lebenshaltung orientiert.
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
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Der bisher gültige Lehrplan für den Bewegungs- und Sportunterricht orientiert sich an den Sinndimensionen des Sports (Grundlagen, Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen, Spielerische Bewegungshandlungen, Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen, Gesundheitsorientierte Bewegungshandlungen, Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen). |
Rückmeldungen der Unterrichtenden weisen in die Richtung, dass die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler am Bewegungs- und Sportunterricht gestiegen ist, die eigenständige Aktivität der Schülerinnen und Schüler vermehrt in den Mittelpunkt rückt und motorische Testergebnisse die Annahme unterstützen, dass die Zielsetzungen des Bewegungs- und Sportunterrichts von Schülerinnen und Schüler verstanden werden und als Zielsetzungen, für deren Erreichen eine Anstrengungsbereitschaft vorliegen muss, akzeptiert werden. |
Beschreibung der Maßnahme:
Kundmachung und Umsetzung der neuen Lehrpläne für den Bewegungs- und Sportunterricht der Sekundarstufe römisch zwei für 3-, 4-, und 5-jährige Schulformen.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
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Ausgangszustand sind die derzeit gültigen Lehrpläne Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2006,) für den Bewegungs- und Sportunterricht der Sekundarstufe römisch zwei. |
Neue Lehrpläne für den Bewegungs- und Sportunterricht von 3-, 4-, und 5-jährigen Schulformen der Sekundarstufe römisch zwei sind an allen Standorten der Sekundarstufen mit 1. September 2016 in Kraft getreten und werden jahrgangsaufsteigend umgesetzt. |
Anzahl der vom Regelungsvorhaben betroffenen Frauen und Männer.
Sämtliche Schülerinnen und Schüler von 3-, 4-, und 5-jährigen Schulformen der Sekundarstufe römisch zwei (Statistik Austria Schuljahr 14/15):
Schüler: ca. 229.000
Schülerinnen: ca. 264.915
Auswirkungen auf die körperliche und/oder seelische Gesundheit von Frauen und Männern.
Da das Unterrichtsfach auf das lebensbegleitende Sporttreiben in der Sekundarstufe römisch zwei vorbereiten soll, kommen auch im Unterricht Methoden und Verfahren zur Anwendung, die den körperlichen und gesundheitlichen Status nachhaltig beeinflussen sollen.
Dies sollte sich vor allem in einem verbesserten gesundheitlichen Selbstkonzept wiederspiegeln.
Der Lehrplan Bewegung und Sport verzichtet u.a. auf die traditionelle Zuweisung von Sportgeräten und bewegungsbezogenen Verfahren zu Geschlechtern. Damit soll ein wichtiger Beitrag der Gleichstellung im Bewegungs- und Sportunterricht geleistet werden.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe römisch zwei (Allgemein bildende höhere Schulen, Berufsbildende mittlere und höhere Schulen) haben entsprechend der Lehrplanverordnungen das Unterrichtsfach Bewegung und Sport als Pflichtgegenstand zu besuchen. Diesbezüglich trifft die Gesundheitsförderung alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe römisch zwei.
Quantitative Auswirkungen auf die Gefährdung und die Entwicklung / Gesundheit von Kindern
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Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
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Schülerinnen und Schüler |
392.589 |
Statistik Austria |
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 821176484).