Anlage 1.14 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LEBENSMITTELTECHNOLOGIE – GETREIDE- UND BIOTECHNOLOGIE I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-pflichtungs-

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche

Übung

Jahrgang

Summe

pflich-

tungs-

   

römisch eins.

römisch II.

römisch III.

römisch IV.

römisch fünf.

 

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

             

1.

Religion

2

2

2

2

2

10

(römisch III)

2.

Deutsch

3

2

2

2

2

11

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung2

2

2

2

2

-

8

III

5.

Wirtschaft und Recht3

-

-

-

2

3

5

römisch II bzw. III

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

1

1

8

(römisch IV a)

7.

Angewandte Mathematik

3

3

3

2

2

13

(römisch eins)

8.

Angewandte Informatik

2

2

-

-

-

4

I

9.

Angewandte Physik

2

2

-

-

-

4

II

                 

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

             

1.

Anorganische und organische Chemie

2

3

-

-

-

5

I

2.

Lebensmittelchemie, Analytik und Biochemie

3

2

4

4

4

17

I

3.

Verfahrenstechnik und Lebensmitteltechnologie

3

3

3

3

3

15

I

4.

Mikrobiologie, Lebensmittelhygiene und Ernährung4

-

-

4

4

4

12

römisch eins bzw. II

5.

Lebensmittelrecht

-

-

-

2

2

4

III

6.

Angewandte Betriebswirtschaft

-

-

-

-

2

2

II

7.

Chemisch technologisches Laboratorium

4

4

4

4

2

18

I

8.

Mikrobiologisches und lebensmittelhygienisches Laboratorium

-

-

3

3

3

9

I

9.

Getreide- und biotechnologische Verfahrenstechnik

-

2

2

3

3

10

I

10.

Werkstätte und Produktionstechnik5

5

5

4

2

2

18

römisch III bzw. IV

                 

C.

Verbindliche Übung

             
 

Soziale und personale Kompetenz6

1(1)

1(1)

-

-

-

2

III

 

Gesamtwochenstundenzahl

36

37

37

38

37

185

 
 
           

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang

 
           
   

Wochenstunden

 

Lehrver-pflichtungs-

 
 

Freigegenstände, Unverbindliche

Übung, Förderunterricht

Jahrgang

 

pflich-

 
 

tungs-

 
   

römisch eins.

römisch II.

römisch III.

römisch IV.

römisch fünf.

 

gruppe

 

E.

Freigegenstände

               

1.

Zweite lebende Fremdsprache7

2

2

2

2

2

 

(römisch eins)

 

2.

Kommunikation und Präsentationstechnik

-

-

2

2

-

 

III

 

3.

Naturwissenschaftliches Laboratorium

-

2

-

-

-

 

III

 

4.

Forschen und Experimentieren

2

-

-

-

-

 

III

 

5.

Entrepreneurship und Innovation

-

-

-

2

-

 

III

 

6.

Betriebswirtschaftliches Laboratorium

-

-

-

-

2

 

I

 
                   

F.

Unverbindliche Übung

               
 

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

 

(römisch IV a)

 
                   

G.

Förderunterricht 8

               

1.

Deutsch

               

2.

Englisch

               

3.

Angewandte Mathematik

               

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

               

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreide- und Biotechnologie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Forschung und Entwicklung, in der Produktion, im Qualitäts- und Hygienemanagement, in der amtlichen und betrieblichen Kontrolle und im technischen Verkauf lebensmittel- und biotechnologischer Produkte tätig zu werden. Sie können theoretische und praktische Kenntnisse in allen Bereichen der Chemie, der Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene, der Verfahrenstechnik sowie der Lebensmittel- und Biotechnologie einschließlich Ökologie und Umwelttechnik fachbezogen anwenden. Aufgrund betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Kenntnisse sind sie in der Lage, ökonomische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Die erworbene Sozial- und Personalkompetenz befähigt sie, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen und in betriebliche Prozesse zu integrieren.

Die Schwerpunkte der Lebensmitteltechnologie – Getreide- und Biotechnologie liegen in der Entwicklung, Produktion und Qualitätskontrolle sowie im technischen Verkauf lebensmittel- und biotechnologischer Erzeugnisse. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Implementierung von Qualitäts- und Hygienemanagementsystemen zur Erzielung eines höchstmöglichen Maßes an Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln und biotechnologischen Produkten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Alle Aspekte der Umwelt und der Wechselwirkung zwischen Ernährung und Gesundheit sind dabei eingeschlossen. Der Fokus liegt generell auf einer technologischen, wirtschaftlichen und besonders ökologischen Betrachtung der Rohstoffe, der Zwischen- und Endprodukte sowie aller mit deren Herstellung verbundenen Prozesse und Anlagen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Anorganische und organische Chemie:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen den Aufbau der Atome und können aus der Stellung eines Elements im Periodensystem Zusammenhänge zwischen chemischer Bindung und stofflichen Eigenschaften herstellen. Sie können Ablauf, Gleichgewichtslage und Energieumsatz chemischer Reaktionen darstellen. Die Absolventinnen und Absolventen können Gefahren beim Umgang mit Chemikalien abschätzen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen sowie die Umweltrelevanz anorganischer und organischer Verbindungen beurteilen. Sie können Eigenschaften und Herstellungsverfahren anorganischer Verbindungen darstellen und kennen Aufbau, Eigenschaften und Reaktionen organischer Verbindungen.

Lebensmittelchemie, Analytik und Biochemie:

In der Analytik kennen die Absolventinnen und Absolventen chemische Grundoperationen, können entsprechende Messdaten auswerten und verstehen das analytische Konzept. Sie können das chemische Gleichgewicht qualitativ und quantitativ darstellen sowie mit abgeleiteten Größen rechnen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundlagen und Anwendungen der spektroskopischen, optischen, chromatographischen und elektrochemischen Methoden. Sie kennen Verfahren zur Bestimmung der Wasseraktivität und Radioaktivität. Sie kennen Grundlagen und Anwendungen rheologischer Methoden. Weiter können sie analytische Methoden auf lebensmittel- und biochemische Problemstellungen anwenden sowie Fehlerquellen bei der Signalerfassung erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Funktionalität der menschlichen Sinne und können sensorische Prüfverfahren aufgabenbezogen anwenden und problemorientiert modifizieren.

In der Lebensmittelchemie kennen die Absolventinnen und Absolventen Aufbau und Eigenschaften von Lebensmittelinhalts- und Lebensmittelzusatzstoffen sowie deren Bedeutung, technologische Wirkung und Qualitätskriterien. Sie können einzelne Stoffe nach ihrer Funktionalität den Stoffgruppen zuordnen und einen Bezug zum Stoffwechsel herstellen. Weiters kennen sie Gruppen und Vorkommen von Kontaminanten und können deren Gefährdungspotential abschätzen sowie zugehörige Vermeidungsstrategien entwickeln.

In der Biochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Stoffwechselvorgänge. Sie kennen den Aufbau der DNA und den genetischen Code sowie die Prinzipien der Zellteilung und der Proteinbiosynthese. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Bedeutung und Funktionen von Enzymen und können deren kinetische Kennwerte berechnen und graphisch darstellen. Sie kennen die Bedeutung und Funktion von Hormonen sowie von Membranen in biochemischen Regelmechanismen.

Verfahrenstechnik und Lebensmitteltechnologie:

In der Verfahrenstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Aufbau und Wirkungsweise der Maschinen und Apparate in der Lebensmittelverarbeitung sowie Werkstoffe und Herstellungsmethoden für relevante Maschinenteile. Sie können Antriebstechnik sowie Energieträger und Energiebedarf den verfahrenstechnischen Einrichtungen zuordnen. Die Absolventinnen und Absolventen können mit Hilfe wichtiger Zustandsdiagramme thermodynamische Prozesse beschreiben und Möglichkeiten zur thermischen Trennung von Stoffgemischen auswählen.

In ausgewählten Kapiteln der Lebensmitteltechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie Möglichkeiten zur Qualitätsbestimmung. Sie können Maßnahmen in der Qualitätssicherung, Arbeitsplatzsicherheit und Optimierung in der Lagerung und Verarbeitung setzen. Weiter können sie ein HACCP-Konzept auf ausgewählte Produktionsabläufe anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können anhand ausgewählter Kapitel der Lebensmitteltechnologie die Zusammensetzung der Lebensmittel beschreiben sowie Verfahrensabläufe darstellen und nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten. Sie kennen die Gewinnungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten von Trinkwasser und Prozesse der Abwasserreinigung.

Mikrobiologie, Lebensmittelhygiene und Ernährung:

In der Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene kennen die Absolventinnen und Absolventen relevante Mikroorganismen, deren Einflussfaktoren auf das Wachstum und Untersuchungsmöglichkeiten sowie mikrobiell assoziierte Gesundheitsschädigungen und deren Vermeidungs- und Verminderungsstrategien. Sie wenden Verfahren zur Haltbarmachung von Lebensmitteln unter Einbeziehung der jeweils relevanten Hygienevorschriften an. Sie können Verfahren zur Herstellung von lebensmittel- und biotechnologischen Produkten mit Hilfe von Mikroorganismen beschreiben. Die Absolventinnen und Absolventen verstehen die Werkzeuge und Methoden der Gentechnik und können diese auswählen, anwenden und Ergebnisse interpretieren.

In der Ernährungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die anatomischen Gegebenheiten des menschlichen Verdauungstraktes, die ernährungsphysiologische Bedeutung der Lebensmittelinhaltsstoffe und den Zusammenhang mit dem Energie- und Nährstoffbedarf. Ausgehend vom Aufbau und der Funktion der Zelle können sie den Weg vom genetischen Code bis zum Protein beschreiben und die Auswirkungen von genetischen Veränderungen auf nachfolgende Generationen deuten. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Funktion des menschlichen Immun- und Barrieresystems, Ursachen und Verlauf von durch Lebensmittel übertragene Krankheiten und Vermeidungsstrategien. Sie können Empfehlungen zu Sonderformen der Ernährung und bei Lebensmittelunverträglichkeiten und Lebensmittelallergien geben.

Lebensmittelrecht:

Die Absolventinnen und Absolventen können grundlegende Rechtsdokumente der EU und Österreichs zum Lebensmittelrecht auf praktische Beispiele aus der Lebensmittelwirtschaft anwenden. Auf Grundlage der wichtigsten Durchführungsverordnungen bewerten sie Fragen der Lebensmittelsicherheit und erstellen Konzepte zur Umsetzung der Lebensmittelhygiene und HACCP. Sie formulieren anhand der Kennzeichnungsvorschriften Etikettentexte und Nährwertkennzeichnungen sowie gesundheits- und nährwertbezogene Angaben. Weiter wenden sie Regelungen des Österreichischen Lebensmittelbuches auf einzelne Lebensmittelgruppen an.

Angewandte Betriebswirtschaft:

Die Absolventinnen und Absolventen entwerfen anhand der Ziele und Instrumente des Marketings einen Marketing-Mix. Sie können Ziele, Bereiche, Begriffe und Methoden der Marktforschung erläutern sowie deren Bedeutung in unserer Gesellschaft analysieren. Sie setzen Argumente für den erfolgreichen Abschluss eines Verkaufsgesprächs ein. Die Absolventinnen und Absolventen analysieren im Rahmen des Controllings Kennzahlen und erkennen Ursachen der Abweichung. Sie erstellen und erläutern Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen.

Chemisch technologisches Laboratorium:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen sicherheitstechnisch relevante Vorschriften und können Abfallentsorgungskonzepte umsetzen. Sie können Laborgeräte bedienen, Analysen- und Trennmethoden durchführen sowie Messergebnisse auswerten, interpretieren und bewerten.

Sie kennen Standardmethoden zur Bestimmung von Lebensmittelinhaltsstoffen und können sie auf die Lebensmittelanalytik übertragen sowie Arbeitspläne für den gesamten Arbeitsablauf erstellen. Die Absolventinnen und Absolventen können den Einsatz von Messgeräten bedarfsorientiert planen, qualitätssichernde Maßnahmen durch Validierung von Methoden setzen und Prüfberichte erstellen.

Mikrobiologisches und lebensmittelhygienisches Laboratorium:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen Methoden zur mikrobiologischen Untersuchung von Lebensmitteln und können diese bewerten. Sie können die Betriebshygiene mikrobiologisch beurteilen und Handlungsempfehlungen für Produktionsbetriebe daraus ableiten. Sie kennen molekularbiologische Analysenmethoden. Sie können verschiedene fermentierte Lebensmittel und mikrobiologische Produkte herstellen.

Getreide- und biotechnologische Verfahrenstechnik:

In der getreidetechnologischen Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Rohstoffe und die Backerzeugnisse ernährungsphysiologisch und technologisch bewerten. Sie können aufgrund von Zielvorgaben Rezepte errechnen und das entsprechende Herstellungsverfahren festlegen. Die Absolventinnen und Absolventen beurteilen aufgrund der Qualitätskriterien Backerzeugnissen und leiten daraus Vermeidungsstrategien für Fehler ab.

In der biotechnologischen Verfahrenstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Stoffwechselprozesse und Stoffkreisläufe und können Mikroorganismen mikrobiell hergestellten Produkten zuordnen. Sie kennen technische Möglichkeiten zur Kultivierung von Mikroorganismen, ihrer Prozessführung und Regelung und können diese mit mathematischen Modellen beschreiben. Sie können Verfahren zur technischen Nutzbarmachung mikrobieller Stoffproduktion und ihrer Aufarbeitung auswählen, darstellen sowie diese nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten.

Werkstätte und Produktionstechnik:

Die Absolventinnen und Absolventen können unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Lebensmittelhygiene Geräte und Maschinen in der Lebensmittelherstellung bedienen und in projektartigen Aufgabenstellungen einsetzen sowie Wartungs- und einfache Reparaturarbeiten vornehmen. Sie können Qualitätsmerkmale von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten prüfen und Zusammenhänge zwischen Rohstoffqualität und Eignung in Verarbeitungsprozessen herstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können lebensmittel- und biotechnologische Prozesse planen und die dazu erforderlichen Anlagenteile auswählen. Sie steuern und regeln mit gängigen Messungen Verfahrensparameter zur Anpassung an die geforderten Qualitätsstandards. Die Absolventinnen und Absolventen können Fragen der Energieökonomie und Umwelttechnik in lebensmittel- und biotechnologischen Prozessen kritisch analysieren und Verbesserungsmaßnahmen implementieren. Sie können Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens, der Dokumentation und der Präsentation im Rahmen der Projekte umsetzen.

römisch IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“ und „Angewandte Informatik“.

Siehe Anlage 1.

6. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

7. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Funktionen

Lehrstoff:

Darstellung von Funktionen:

Logarithmische Skalierungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Funktionen

Lehrstoff:

Funktionen:

Aufgabenstellungen des Fachgebietes.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fehlerrechnung

Bereich Zahlen und Funktionen

Bereich Differential- und Integralrechnung

Lehrstoff:

Bereich Fehlerrechnung

Funktionen mehrerer Variablen:

Darstellung von Funktionen von zwei Variablen; partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.

Bereich Zahlen und Funktionen

Funktionenreihen:

Taylorpolynome, Potenzreihen, Konvergenzkriterien.

Bereich Differential- und Integralrechnung

Differentialrechnung:

Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung.

Integralrechnung:

Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Differential- und Integralrechnung

Lehrstoff:

Differentialgleichungen:

Differentialgleichungen erster Ordnung, Trennen der Variablen, Variation der Konstanten.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stochastik

Lehrstoff:

Beurteilende Statistik:

Prinzip des Alternativtests, Einstichproben u-Test und t-Test, Zweistichproben F-Test und t-Test.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.

Lehrstoff:

Relevante mathematische Methoden:

Differentialrechnung, Integralrechnung, Differentialgleichungen erster Ordnung.

9. ANGEWANDTE PHYSIK

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Physikalische Größen und Grundgesetze:

SI-Einheiten, Energieerhaltung und Thermodynamik.

Mechanik:

Kinematik, Statik, Dynamik, Mechanik der Flüssigkeiten und Gase.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Optik:

Strahlenoptik, Wellenoptik, für die Fachrichtung wichtige Anwendungen (zB Mikroskop, Refraktometer, Photometer, Polarimeter).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Elektrizität:

Grundgrößen und Gesetze, für die Fachrichtung wichtige Anwendungen (zB Magnetismus, Elektromotor, Leitfähigkeitsmessung, Galvanische Elemente, Elektrolyse).

B. Fachtheorie und Fachpraxis 1. ANORGANISCHE UND ORGANISCHE CHEMIE

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufbau der Materie:

Stoffsysteme, Atommodelle, Periodensystem, chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen:

Reaktionstypen, Energiebilanz, Gleichgewichtslage, Massenwirkungskonstante.

Sicherheitsvorschriften:

Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Anorganische Verbindungen:

Säuren, Basen, Salze, für die Fachrichtung wichtige Stoffe und Verfahren.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Vertiefende Kenntnisse und Anwendung von Reaktionen anorganischer Verbindungen:

Oxidation, Reduktion, Komplexbildung, Dissoziation (zB pH-Wert, Puffer, Löslichkeit).

Aufbau und Nomenklatur organischer Verbindungen:

Bindungsart, Orbitaltheorie, Hybridisierung, Isomerie, IUPAC-System.

Spezifische Reaktionstypen organischer Verbindungen:

Substitution, Addition, Polymerisation, spezielle Reaktionen (zB Veresterung, Hydrolyse, Acetalbildung, Aldolreaktion).

Funktionelle Gruppen und Stoffklassen einfacher organischer Verbindungen und deren Eigenschaften.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Funktionelle Gruppen und Stoffklassen komplexer organischer Verbindungen und deren Eigenschaften und technologische Anwendungen.

Gefährdungspotential arbeitsplatz- und umweltrelevanter anorganischer und organischer Verbindungen.

Umweltchemie:

Luft, Wasser, Boden, Stoffkreisläufe.

2. LEBENSMITTELCHEMIE, ANALYTIK UND BIOCHEMIE

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Chemische Grundgrößen:

Masse, Volumen, Dichten, Stoffmenge, Gehaltsgrößen.

Einfache chemische Grundoperationen:

Lösungen, Verdünnungen und Mischungen, Gravimetrie, Volumetrie (Säuren-Basen-Titration).

Trennmethoden und Nachweisreaktionen:

Trennung nach Teilchengröße, Dichte, Flüchtigkeit und Löslichkeit, Nachweisreaktionen ausgewählter Verbindungen und Ionen.

Weiterführende Volumetrie:

Redoxtitrationen.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einführung in das analytische Konzept:

Probenahme, Probenvorbereitung, Fehlerarten.

Weiterführende chemische Grundoperationen:

Lösungen, Verdünnungen und Mischungen, Gravimetrie, Volumetrie.

Grundlagen des chemischen Gleichgewichts und der Dissoziation:

Massenwirkungsgesetz, pK-Wert.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Spezielle chemische Grundoperationen:

Lösungen, Verdünnungen und Mischungen, Gravimetrie, lebensmittelrelevante titrimetrische Methoden, Anwendung des Massenwirkungsgesetzes.

Berechnungen auf Basis des chemischen Gleichgewichts:

pH-Wert, Puffer.

Analytisches Konzept:

Bestimmung, Auswertung und Fehlerarten.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Spektroskopische Methoden:

Refraktometrie, Polarimetrie, Photometrie, Atomabsorption, Farbmessung; Kalibrierung, externer und interner Standard, Standardaddition.

Hauptinhaltsstoffe von Lebensmitteln:

Aufbau und Eigenschaften von Substanzen, wie Kohlenhydraten, Eiweißstoffen, Lipiden, Wasser und deren grundlegende Bedeutung für den Stoffwechsel.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Chromatographische Methoden:

Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie, Hochdruck-Flüssig-Chromatographie, Elektrophorese.

Elektrochemische Methoden:

Potentiometrie, Konduktometrie.

Ausgewählte Lebensmittelinhaltsstoffe:

Aufbau und Eigenschaften von Substanzen, wie Mineralstoffen und Spurenelementen, Vitaminen, Enzymen, färbenden Inhaltsstoffen, Aromastoffen.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Spezielle Anwendungen spektroskopischer Methoden in der Lebensmittel- und Biochemie.

Rheologische Methoden:

Viskosimetrie, Texturmessung.

Lebensmittelzusatzstoffe:

Aufbau und Eigenschaften von Substanzen, wie Farbstoffen, Konservierungsmitteln, Antioxidationsmitteln, Verdickungs- und Geliermitteln, Emulgatoren, Säuerungsmitteln und Säureregulatoren, Süßstoffen, Geschmacksverstärkern.

Grundlagen der Zell- und Molekularbiologie:

DNA und genetischer Code, Replikation, Transkription, Translation, Proteinbiosynthese.

Enzyme:

Aufbau, Bedeutung und Funktionen von Enzymen, Coenzymen und Cofaktoren.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Spezielle lebensmittelanalytisch relevante Methoden:

Wasseraktivitätsmessung, Radiometrie.

Kontaminanten:

Vorkommen, Eigenschaften, Vermeidungsstrategien.

Regelmechanismen in biologischen Systemen:

Biokybernetik, Enzymregulation, Hormone, Membrane, Stofftransport.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sinnesphysiologie:

Sinnesorgane, chemische Reize, visuelle, auditive, haptische und taktile Empfindungen, Anwendung in sensorischen Methoden.

Stoffwechsel:

Katabolismus, Anabolismus, Fotosynthese, Energieumsetzungen und -übertragungen bei Reaktionen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sensorische Prüfmethoden:

Durchführung und Auswertung sensorischer Prüfverfahren, wie Schwellenwertprüfung, Unterschiedsprüfungen, Rangordnungsprüfungen, deskriptive Prüfungen.

Ausgewählte Stoffwechselwege:

Zucker, Fettsäuren, Aminosäuren, Intermediärprodukte, praktische Beispiele aus der Bioverfahrenstechnik.

3. VERFAHRENSTECHNIK UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Verfahrenstechnisch relevante Maschinenteile:

Werkstoffe, Fertigungsmethoden, Maschinenelemente, Konstruktionszeichnungen.

Maschinen und Apparate in der Lebensmitteltechnologie:

Aufbau und Wirkungsweise von Einrichtungen zum Lagern, Trennen, Fördern, Zerkleinern und für vergleichbare Verfahren.

Getreidekunde:

Zellaufbau, Pflanzenwachstum, Getreidearten.

Getreideanalytik:

Äußere Qualitätsmerkmale, routinemäßige Eingangskontrolle.

Verfahren zur Getreideverarbeitung:

Reinigung, Konditionierung, Maschinen und Prozessdaten.

Hygiene:

Produkthygiene, Personalhygiene, Betriebshygiene.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Maschinen und Apparate in der Lebensmitteltechnologie:

Berechnung von Maschinenkapazitäten.

Antriebstechnik, Energieträger und Energiebedarf:

Wasserkraftturbinen, Elektromotoren, Übersetzungen und Getriebe, herkömmliche und alternative Energieträger, alternative Antriebstechniken.

Getreideanalytik:

Innere Qualitätsmerkmale, spezielle Mehlanalytik.

Verfahren zur Getreideverarbeitung:

Diagrammtechnik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Mess- und Regeltechnik:

Messgrößen, Umsetzung in Regelgrößen, mess- und regeltechnische Einrichtungen, programmierbare Steuerungen, Umsetzung von Regelgrößen.

Verfahren zur Getreideverarbeitung:

Vermahlungsprozesse, Sondermüllerei.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Wärmelehre:

Temperatur und deren Messung, Wärmeeinheiten, Wärmeübertragung, thermische Zustandsgrößen und zugehörige Diagramme, Wärmetauscher.

Kühl- und Kältetechnik:

Apparate und Anlagen zum Kühlen, kalorische Zustandsgrößen, kalorische Zustandsdiagramme, Kältemaschinen.

Milchverarbeitung:

Zusammensetzung sowie Bedeutung von Inhaltsstoffen, Technologien und Prozesse zur Haltbarmachung sowie der Weiterverarbeitung, Fermentations- und Reifungskulturen, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe, Gefahrenanalyse und HACCP-Konzept.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Thermische Trennverfahren:

Trocknung (physikalische Grundlagen, Trocknerbauarten, Mollier-Diagramm).

Thermische Trennung von Flüssigkeitsgemischen (physikalische Grundlagen, Destillation, Rektifikation).

Gewinnung von Speisefetten und –ölen:

Tierische und pflanzliche Rohstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe, Prozesse und Prozessparameter.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gewürze und Genussmittel:

Systematik, Dekontaminationsmöglichkeiten, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe, Verarbeitungsprozesse und deren Parameter.

Verfahren zur Zuckergewinnung und Getreidefermentation:

Prozesse und deren Parameter, Roh- und Verarbeitungshilfsstoffe, Maschinen, Prozessdaten.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Trinkwasseraufbereitung und Deionisierungsverfahren:

Gewinnungs- und Reinigungsverfahren, Ionentauscher, Umkehrosmose.

Abwasser:

Vorreinigung, Hauptklärung, biologische Verfahren, Prozessdaten.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Stärkegewinnung und Stärkeprodukte:

Stärkeaufbau, Modifikationsmöglichkeiten, Produkteigenschaften, Maschinen, Verfahrensschemata, Verfahrensparameter.

Planung von Produktionsanlagen:

Planungsschritte, Umfeld- und Rahmenbedingungen, Realisierungserfordernisse.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Wirtschaftlichkeitsbewertungen:

Aspekte zur Beurteilung, Kennzahlen und deren Aussagekraft, Produktionsfaktoren, Ressourcen.

Brand- und Explosionsschutz:

Erfordernisse, Risikoparameter, Gefahrenbewertung, Risikominimierung.

4. MIKROBIOLOGIE, LEBENSMITTELHYGIENE UND ERNÄHRUNG

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zytologie der Prokaryoten und Eukaryoten:

Bakterien, Hefen, Schimmelpilze.

Viren:

Einteilung, Vermehrung, Kontaminationswege.

Wachstumsfaktoren und Wachstumskinetik:

Chemische und physikalische Faktoren.

Arbeitsmethoden der Mikrobiologie:

Steriles Arbeiten, Nährmedien, Mikroskopie und Probenahme.

Verdauungstrakt:

Anatomie, Verdauungsvorgänge, Wechselwirkungen mit Lebensmitteln.

Nährwert:

Energie, Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Mikrobiell assoziierte Gesundheitsschädigungen:

Bakterien, Pilze, Viren, Parasiten, Einzeller, Prionen.

Ursachen, Gesundheitsschädigungen, Gefahren.

Auswirkungen von Kontaminationen, Gegenmaßnahmen, Vermeidungs- und Verminderungsstrategien.

Nährwert:

Essenzielle Nährstoffe, Referenzwerte.

Futtermittel und Ernährung der Nutztiere:

Bestandteile, Analysenmethoden, Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel, Futtermittelrationen, Tiergesundheit und Qualität der tierischen Lebensmittel.

Tierische Lebensmittel:

Ernährungsphysiologisch relevante Inhaltsstoffe, Futtermittelinhaltsstoffe und Lebensmittelsicherheit.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Haltbarmachung und Verderb:

Einflussfaktoren, Methoden, produktspezifischer Verderb (zB Verderbsflora, Methoden und Fehler der Haltbarmachung, Methodenoptimierung).

Zellanatomie und Zellorganellen:

Aufbau pflanzlicher und tierischer bzw. menschlicher Zellen, Zellorganellen, biochemische Abläufe.

Genetische Erbinformation und Proteinbiosynthese:

Nukleinsäuren (DNA, m-RNA, t-RNA, r-RNA), Transkription, Translation, genetischer Code, Aminosäuresequenz.

Zellerneuerung und Mutationen:

Zellerneuerung in Körperzellen, Pflanzenzellen und Keimzellen, Mitose, Meiose, mutagene Einflüsse, Vermeidungsmaßnahmen.

Vererbungslehre:

Gesetzmäßigkeiten der Vererbung, vererbte Merkmale in verschiedenen Generationen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Probenahme:

Pläne und Vorgangsweisen.

Lebensmittelbeurteilung:

Mikrobiologische Kriterien, rechtliche Grundlagen.

Mikrobiologische Analysenergebnisse:

Analysenergebnisse, Berechnung, Fehlerquellen, Bewertung, Plausibilität.

Reinigung, Desinfektion, Sterilisation:

Verfahren, Anwendungen.

Betriebs- und Personalhygiene:

Betriebshygiene, Personalhygiene, Lebensmitteltransport.

Qualitätssicherung:

Maßnahmen der Qualitätssicherung, Risikoanalyse, HACCP.

Krankheiten:

Krankheitslehre, Parasiten, Zoonosen.

Immun- und Abwehrsystem:

Bestandteile, Wirksamkeit, Zusammenspiel mit Nerven- und Hormonsystem.

Epidemiologie:

Begriffe, rechtliche Bestimmungen, betriebliche Umsetzung.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Lebensmittelherstellung mit Hilfe von Mikroorganismen:

Tierische Lebensmittel.

Umweltmikrobiologie:

Boden, Wasser und Abwasser, elementare Substratkreisläufe, Abbau von Schadstoffen.

Gentechnik:

Werkzeuge und Methoden der Gentechnik.

Ernährungsformen:

Ernährung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen, unterschiedliche Stoffwechsellagen des Menschen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Lebensmittelherstellung mit Hilfe von Mikroorganismen:

Pflanzliche Lebensmittel.

Antibiotika:

Einteilung, Wirkungsmechanismen, Gewinnung.

Besondere Ernährungsformen:

Lebensmittelallergien und –unverträglichkeiten.

5. LEBENSMITTELRECHT

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Rechtsordnung der EU und Österreichs:

Rangordnung der Rechtsdokumente, EU-Recht, Verfassungsgesetze, einfache Bundesgesetze, Verordnungen, Bescheide, Erlässe, Codex.

Grundlegende Rechtsvorschriften:

EU „General Food Law“, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, Bio-Verordnung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Durchführungsverordnungen:

Überblick, EU-Verordnungen, österreichische Verordnungen.

Hygienerecht:

EU-Verordnungen über allgemeine Hygienevorschriften, Hygienerecht tierischer Lebensmittel, mikrobiologische Bewertungskriterien, Rückverfolgbarkeit, Trinkwasserverordnung.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kennzeichnungsrecht:

Verbraucherinformation, Allergene, Nährwertkennzeichnung, gesundheits- und nährwertbezogene Angaben.

Österreichisches Lebensmittelbuch:

Codexkommission, Aufbau des Codex, ausgewählte Kapitel.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Weitere Durchführungsverordnungen:

Aromen, Farbstoffe, Süßungsmittel, Trans-Fettsäuren, Zusatzstoffe, Pflanzenschutzmittel-Rückstände.

6. ANGEWANDTE BETRIEBSWIRTSCHAFT

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs‐ und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen des Marketings:

Ziele, Instrumente, Marketingplan.

Marktforschung:

Ziele, Bereiche, Methoden, Qualitätskriterien, Fehlerquellen.

Marketing-Mix:

Produkt- und Sortimentspolitik, Preis- und Konditionenpolitik, Distributionspolitik, Werbung und Verkaufsförderung, Verkaufsgespräch.

10. Semester:

Bildungs‐ und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen des Controllings:

Aufgaben, Stellung im Betrieb, betriebswirtschaftliche Ziele, Planung und Kontrolle.

Kennzahlen:

Rentabilitätskennzahlen, Kennzahlen zur Kapitalstruktur (Bilanzkennzahlen), Cash Flow, Liquiditätskennzahlen, Produktivitätskennzahlen.

7. CHEMISCH TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Laborsicherheit:

Sicherheitsvorschriften, Gefahrenpiktogramme, Abfallentsorgungskonzept, Risikoabschätzung.

Laborgerätetechnik:

Handhabung.

Chemische Grundoperationen:

Wägen, Herstellung von Lösungen, Verdünnen, nasschemische Trennverfahren.

Dokumentation:

Protokollierung, Berechnung und Interpretation von Messergebnissen.

römisch II. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gravimetrie:

Fällung, thermische Behandlung und Auswertung vorbereiteter Proben.

Volumetrie:

Analytik vorbereiteter Proben, Herstellung von Standardlösungen, Titerbestimmung.

pH-Messung:

Handhabung, Wartung und Kalibrierung.

Grundlegende Analytik von Lebensmittelinhaltsstoffen:

Aufschlussverfahren, spezielle gravimetrische und volumetrische Methoden, zB Wassergehalt, Trockensubstanz, Fett-, Asche- und Eiweißgehalt.

römisch III. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Laborgerätetechnik:

Probenaufbereitung entsprechend den Anforderungen für die Spektroskopie.

Wartung, Instandhaltung und Auswahl einfachen spektroskopischen Zubehörs.

Kalibrierung der verwendeten Messgeräte.

Dokumentation:

Berechnung und Interpretation von Messergebnissen und Analysenergebnissen.

Präparative Methoden:

Einfache organische Verbindungen.

Normen für die Lebensmittelanalytik:

Auswahl und Anwendung.

Elektrochemische Methoden:

Auswahl der Geräte, Kalibrierung, Anwendung in der Lebensmittelanalytik.

Chromatografische Methoden:

Dünnschichtchromatografie, Säulenchromatografie; Auswahl der Geräte, Mitführen von Standards, Anwendung in der Lebensmittelanalytik.

römisch IV. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Laborgerätetechnik:

Probenaufbereitung entsprechend den gas- und flüssigkeitschromatographischen Anforderungen. Wartung, Instandhaltung und Auswahl des gas- und flüssigchromatograpischen und photometrischen Zubehörs.

Anwendung von Standards:

Interne und externe Standards, Standardaddition.

Rheologie:

Viskosimetrie, Texturmessung.

Spektrometrische Methoden:

Atomabsorptionsspektroskopie.

Arbeitsplanung und Dokumentation:

Aufbau eines Prüfberichts, Berechnung, Interpretation und statistische Bewertung von Mess- und Analysenergebnissen.

Fallspezifische Methoden der Lebensmittelanalytik:

Kohlenhydrate, Mineralstoffe, Zusatzstoffe, Kennzahlen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

9. und 10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projekt:

Versuchsplanung, Methodenwahl, Analysengang, Auswertung, Dokumentation.

Eigenständiges Projekt.

Qualitätssicherung:

Qualitätssicherungsmaßnahmen, Validierung.

8. MIKROBIOLOGISCHES UND LEBENSMITTELHYGIENISCHES LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

römisch III. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Mikroskop:

Aufbau, Funktion und Bedienung von Lichtmikroskopen.

Mikroskopische Präparate:

Reagenzien, Färbemethoden, Präparate.

Mikrobiologische Arbeitstechniken:

Medienbereitung, steriles Arbeiten, Anreicherung, Reinzucht, Kultivierung.

Methoden der Keimzahlbestimmung:

Quantifizierung, Differenzierung, Plausibilitätskontrollen.

Dokumentation von Planungen und Analysen:

Aufbau einer Dokumentation, Arbeitsplan, Ergebnisberechnung, Ergebnisdarstellung und Interpretation, Prüfbericht.

römisch IV. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Untersuchung von Rohstoffen und Lebensmitteln:

Methoden zur Differenzierung und Identifizierung, Normen, Richt- und Warnwerte, Hemmstoffe.

Verknüpfung der erlernten Methoden, Zusammenhänge zwischen Keimgruppen und Produktionsbedingungen, Qualitätssicherung im Labor.

Hygienekontrolle:

Keimzahlbestimmung von Oberflächen, Luft, Personal, Betriebsanlagen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodule 9 und 10) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

9. und 10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Molekularbiologische Analysenmethoden:

Isolierung von DNA, Restriktionsverdau, Polymerase-Kettenreaktion (PCR), Elektrophorese.

Angewandte mikrobiologische Methoden:

Anreicherung, Reinzucht, Identifizierung und Kultivierung.

Gewinnung und Reinigung mikrobiologischer Produkte, Herstellung fermentierter Lebensmittel.

9. GETREIDE- UND BIOTECHNOLOGISCHE VERFAHRENSTECHNIK

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Inhaltsstoffe der Backerzeugnisse:

Kohlenhydrate, Eiweiß, Fett.

Qualität der Rohstoffe:

Weizenmehl, Roggenmehl, Wasser.

Verfahren zur Backwarenherstellung:

Weizenteige, Weizenvorteige, Roggenteige, Sauerteig, Knetung, Massenherstellung, Grundrezepturen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Qualität der Rohstoffe:

Salz, Hefe, sonstige Zutaten, Backmittel.

Verfahren zur Backwarenherstellung:

Teiglockerung, Backprozess, kältetechnische Verfahren.

Qualitätssicherung:

Brotfehler, Altbackenwerden, Retrogradation, Brotkrankheiten, Brotbewertung.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundprozesse des Stoffwechsels:

Katabole Stoffwechselprozesse, anabole Stoffwechselprozesse, Ernährungsweisen, Nährstoffaufnahme, Regulation der Enzymsynthese (Grobkontrolle) und der Enzymaktivität (Feinkontrolle).

Natürliche Stoffkreisläufe:

Kohlenstoff-, Stickstoff-, Schwefel- und Phosphorkreislauf.

Kultivierung:

Ernährungsweisen, Nährstoffbedarf, Fermentationsrohstoffe, Medienbestandteile.

Produktionskinetik:

Wachstumskurve, Kultivierungsverfahren (Batch-Prozess, kontinuierliche Kultur, weitere Verfahren), Produktbildung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Reaktortechnik:

Aufbau und Einteilung von Bioreaktoren; Pump-, Rührtechnik, Einteilung von Mischvorrichtungen, Rührertypen; Belüftung, Sauerstofftransport.

Messtechnik:

Messung wichtiger physikalischer und chemischer Parameter (zB Temperatur, pH-Wert, Sauerstoffkonzentration), Aufbau der eingesetzten Messsonden.

Ermittlung der biologischen Aktivität (zB Biomassekonzentration, Sauerstoffaufnahmerate).

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Verfahrensentwicklung:

Physikalische, chemische und biologische Prozessgrößen, Analysenmethoden, Maßstabsvergrößerung.

Regelungstechnik:

Elemente der Regeleinrichtung, Darstellung und Bezeichnung von Meß- und Regelstellen, Regler (Arbeitsweise, Zeitverhalten), Regelstrategien.

Typ römisch eins – Fermentationen:

Mikrobielle Biomasse, Produkte anaeroben Stoffwechsels, Enzymtechnologie (Pharmazeutika).

Typ römisch II – Fermentationen:

Deregulierte Produktbildung (organische Säuren).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Typ römisch II – Fermentationen:

Deregulierte Produktbildung (Aminosäuren).

Typ römisch III – Fermentationen:

Sekundärstoffwechselprodukte (Antibiotika).

Reaktortechnik:

Spezielle Reaktorsysteme.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modellparameter:

Biomasse, Substrat, Produkt, Wachstumsrate, Fermentergröße, Zeitbedarf.

Transportprozesse:

Mischen durch Rührtechnik, Sauerstoffeintrag, Wärmeübergang.

Steriltechnik:

Kinetik der Inaktivierung, Sterildesign.

Grundfließbild, Verfahrensfließbild:

Ausgewählte grafische Symbole.

10.Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufarbeitung von Fermentationsprodukten:

Phasentrennung, Zellaufschluss, Produktanreicherung, Feinreinigung.

Andere biotechnologische Verfahren:

Umweltbiotechnologie, rekombinante Produkte.

10. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Maschinen und Sicherheitsvorschriften:

Unfallverhütung, Maschinensicherheit, Sicherheitsunterweisung, Bedienelemente, Gebrauchsanweisungen, Wartungsarbeiten, einfache Reparaturen.

Rohstoffanalytik:

Äußere Qualitätsmerkmale, routinemäßige Eingangskontrolle, grundlegende teigrheologische Untersuchungen.

Verfahren zur Rohstoffverarbeitung:

Mühle (Reinigung, Konditionierung, Zerkleinern, Trennen, Herstellung von Lebensmitteln, Bewertung von Prozessdaten).

Bäckerei (Rohstoffe, Grundrezepte, Knetung, Teigführung, Formgebung, Gärprozess, Backprozess).

römisch II. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Rohstoffanalytik:

Getreide- und Mehlkennzahlen, Analytik, Vergleich und Bewertung internationaler Analysenstandards.

Verfahren zur Rohstoffverarbeitung:

Mühle (spezielle Reinigungsverfahren, Herstellungsprozesse, spezielle Verarbeitungstechniken, Diagrammtechnik, Mischtechniken, Übertragung von Labor- und Pilotergebnissen auf Produktionsanlagen).

Bäckerei (Vorteigführungen, Kältetechnik, Vergleich von Verfahren der kältetechnischen Anwendungen).

Konditorei (Massen, Cremen, Fruchtverarbeitung, Füllungen, einfache Dekormaterialien).

römisch III. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fermentationen in Bioreaktoren (Fermenter):

Aufbereiten der Nährsubstrate (upstream-processing), Fermentation, steriles Arbeiten, Aufarbeitung und Reinigung der Endprodukte (downstream-processing).

Nachweise von mikrobiellen Produkten aus angereicherten Mikroorgansimen.

Herstellung fermentierter Lebensmittel und biotechnologischer Erzeugnisse, Prozessüberwachung durch Begleitanalytik, Dokumentation.

Lebensmittelherstellung:

Anwendung von back- und getreidetechnologischen Arbeitstechniken im Rahmen eines ausgewählten Projekts, Versuchsplanung, Arbeitsorganisation, Dokumentation.

Durchführung von mechanischen und thermischen Grundoperationen im Hinblick auf lebensmitteltechnologische Fragestellungen.

Lebensmittel- und biotechnologische Prozesse:

Analytik von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten nach vorgegebenen Qualitätskennzahlen und Prozessparametern.

Verfahrenstechnische Messungen in biotechnologischen Verfahren (zB Mischzeit, Leistungseintrag, Dispergierung Gasphase/Flüssigphase, Koaleszenzverhalten).

Dokumentation und Präsentation der Ergebnisse.

römisch IV. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Problemanalyse und Prozessplanung anhand einer lebensmittel- und biotechnologischen Aufgabenstellung.

Umsetzung des Prozessplanes, Anlagenauswahl, Anlagenkombination, Einsatz von Komponenten und Bauteilen.

Messtechnische Verifizierung des Anlagenkonzepts.

Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens:

Literaturrecherche und Quellendokumentation, Planung, Fortschrittsverfolgung, Abschlussdokumentation, Zusammenfassung, Präsentation.

Qualitätsmangement und HACCP:

Konzepterstellung, Anwendung der Konzepte auf gegebene Aufgabenstellungen und Verfahren, Regelkreise, Analysenauswertung, kontinuierlicher Verbesserungsprozess.

Immobilisierung von Biomasse:

Mikroorganismen, Enzyme, Auswahl geeigneter Matrices.

Aufbau von diskontinuierlichen und kontinuierlichen Reaktorsystemen.

Umwelttechnik:

Abwasserreinigung.

Energieökonomie:

Energiebilanz technologischer Prozesse, Analyse ökologischer Fragestellungen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

9. und 10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projekt:

Aufgabenstellung, Fragestellungen und mögliche Lösungswege technologisch bewerten, Arbeitsplanung, Methodenwahl lebensmittel- und biotechnologischer Verfahren, Analysenkonzepte zu den Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten, Versuchsdurchführung, Messungen, Analysen und deren Bewertung im Rahmen des Projekts.

Dokumentation und Berichterstellung; Diskussion und Präsentation erzielter Ergebnisse.

C. Verbindliche Übung SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1 und weiters:

6. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES LABORATORIUM

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

9. und 10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Investitionsrechnung:

Break-Even-Point, Amortisationsrechnung, Kostenvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung, Return on Investment (ROI), statische und dynamische Verfahren der Investitionsrechnung, Opportunitätskosten.

Finanzplanung:

Plan-Gewinn und Verlustrechnung, Liquiditätsplanung, Plan-Bilanz, Plan-Kennzahlen.

Finanzierung:

Eigenfinanzierung – junge Aktien, Venture Capital, Fremdfinanzierung – Bankkredit, Kontokorrentkredit, Lieferantenkredit, Leasing, sale-and-lease-back, factoring.

F. Unverbindliche Übung BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

1  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.

2  Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3  Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.

4  Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich im Ausmaß von sechs Wochenstunden auf die Bereiche „Allgemeine Mikrobiologie“, „Lebensmittelmikrobiologie, Haltbarmachung und Verderb“, „Mikrobiologische Lebensmittelbeurteilung und Betriebshygiene“, „Angewandte Mikrobiologie in der Lebensmitteltechnologie“ bzw. „Angewandte Mikrobiologie in der Lebensmittel- und Biotechnologie“. Alle anderen Bereiche haben die Lehrverpflichtungsgruppe II.

5  Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß der im III., IV. und V. Jahrgang angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.

6  Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

7  In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

8  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.