Die Novelle zu den neuen Lehrplänen der Höheren technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten (5-jährig) hat das Ziel, die Zukunftschancen der Absolventinnen und Absolventen zu stärken sowie ihre Berufs- und Studierfähigkeit zu erhöhen. Durch den Verbleib der Schülerinnen und Schüler im Bildungssystem bis zur 13. Schulstufe, erhöht sich der Prozentsatz der Absolventinnen und Absolventen einer Reife- und Diplomprüfung.
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen erhöht sich, was höher qualifizierte Arbeitskräfte für den Wirtschaftsstandort Österreich bedeutet.
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkung auf die Zukunftssicherung junger Menschen und künftiger Generationen.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß Paragraph 17, Absatz eins, BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Keine
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung und Frauen |
|
Vorhabensart: |
Verordnung |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2015 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
Die derzeit geltenden Verordnungen über die Lehrpläne der Höheren technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten (BGBl. römisch II Nr. 302/97, BGBl. römisch II Nr. 382/98 und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2011,) sind nicht mehr zeitgemäß und entsprechen nicht mehr den Anforderungen, denen sich Absolventinnen und Absolventen einer Höheren technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalt in ihrem zukünftigen Berufsleben sowie im Studium (Universität, Fachhochschule) stellen müssen.
Die Lehrpläne die derzeit in den höheren technischen Lehranstalten zur Anwendung kommen, sind vielfach Schulversuchslehrpläne bzw. erlassene Lehrpläne die mit schulautonomen Änderungen an die aktuellen Bedürfnisse der Berufsfelder angepasst wurden. Die daraus gewonnen Erfahrungen sind in die aktuell vorliegende Lehrplangeneration eingeflossen. Gleichzeitig wurde die durch die Schulversuche entstandene Vielfalt an Varianten ähnlicher Ausbildungsrichtungen konsolidiert und in bundesweit einheitliche Fachrichtungen und Ausbildungsschwerpunkte zusammen gefasst.
Da Lehrpläne Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Wissenschaft zu berücksichtigen haben, ist es notwendig, neue Schwerpunktsetzungen zu initiieren, um die Anschlussfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen in ihrem zukünftigen Beruf nicht zu gefährden.
Eine Beibehaltung der Rechtslage würde Ausgangslage und Studien - bzw. Berufschancen der Absolventinnen und Absolventen verschlechtern und hätte vermutlich negative Auswirkungen auf die Beschäftigung und auf den Wirtschaftsstandort Österreich.
Eine Alternative wäre es, die Aktualisierung der Lehrplaninhalte im Rahmen von Schulversuchen zu gewährleisten, was verwaltungstechnisch unrentabel und für eine flächendeckende Umsetzung nicht gesetzeskonform wäre.
Keine relevanten Folgenabschätzungen für die EU.
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020
Evaluierungsunterlagen und -methode: Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020.
Evaluierungsunterlagen und -methode: Im Rahmen der Qualitätsinitiative Berufsbildung (QIBB):
- Evaluierung im Rahmen der jährlichen Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG) der pädagogischen Fachabteilung mit der Schulaufsicht der Bundesländer
- Datensammlung durch die Qualitätsberichte (Land, Bund): Schüler/innenzahlen, Schulerfolg, Behaltequoten, Evaluationsergebnisse aus dem QIBB-Systemfeedback
- Erhebung der Anzahl der positiven Abschlüsse der Reife- und Diplomprüfung
Organisatorische Maßnahmen: Datenerhebung, Evaluation, Berichterstellung.
Beschreibung des Ziels:
Sicherstellung einer Ausbildung, die sich am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Schulerfolg im 1. Schuljahr - Behaltequote (Quotient aus der Anzahl der Schüler/innen der 10. Schulstufe der HTL gegenüber der Anzahl der Schüler/innen der 9. Schulstufe HTL): Schuljahr 2014/15: 0,82. |
Behaltequote im Schuljahr 2019/20: größer/gleich 0,82 |
Schulerfolg vom 2. bis zum 5. Schuljahr - Behaltequote (Quotient aus der Anzahl der Schüler/innen in der Abschlussklasse der HTL/13. Schulstufe gegenüber der Anzahl der Schüler/innen der 10. Schulstufe HTL): Schuljahr 2014/15: 0,78. |
Behaltequote im Schuljahr 2019/20: größer/gleich 0,78 |
Beschreibung des Ziels:
Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert, indem es den Aufbau von fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen der Lernenden fördert
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Anzahl der positiven Abschlüsse (Reife- und Diplomprüfung gegenüber der Schüler/innenanzahl der 13. Schulstufe) - Schuljahr 2012/13: 95,17% |
Anzahl der positiven Abschlüsse (Reife- und Diplomprüfung gegenüber der Schüler/innenanzahl der 13. Schulstufe) - Schuljahr 2018/19: größer/gleich 95,17% |
Beschreibung der Maßnahme:
Kundmachung der Verordnung und gesetzliches Wirksamwerden.
Umsetzung von Ziel 1, 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die derzeit gültigen Lehrpläne (BGBl. römisch II Nr. 302/97, BGBl. römisch II Nr. 382/98 und Bundesgesetzblatt Teil 2, 300 aus 2011,). |
Neue Lehrpläne der 5-jährigen HTL sind an allen Standorten mit 1. September 2015 in Kraft. |
Keine.
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Kinder und Jugend |
Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre) |
Mindestens 1 000 junge Menschen sind betroffen |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.