Verordnung des Lehrplanes Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik-Produktion

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Frauen

Vorhabensart:

Verordnung

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

Vorblatt

Problemanalyse

Eine umfassende Befragung der Mitgliedsunternehmen der Holzindustrie durch IBW signalisiert den dringenden Bedarf an Weiterqualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Form einer Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik-Produktion. Diese Ausbildung soll nicht nur eine fachliche Weiterqualifikation, sondern auch Führungskompetenzen (Ersatz der Unternehmerprüfung und die Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen) vermitteln. Derzeit wird in Österreich eine solche Ausbildung nicht angeboten.

Im Jahr 2013 gab es ca. 4.800 Lehrlinge in "Holz"-Lehrberufen (Holztechnik, Holzproduktion, Tischler, Tischlereitechnik, Zimmerer ua.). Das Potential an LehrabschlussabsolventInnen, die an einer solchen Werkmeisterschule Interesse hätten, wird dabei auf 150 Personen pro Jahr geschätzt.

Ein entsprechender Lehrgang soll am Holztechnikum Kuchl eingerichtet werden, der derzeit geltende Lehrplan entspricht aber nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Es war daher ein neuer Lehrplan, aufbauend auf den Lehrabschluss im Modullehrberuf Holztechnik, als qualifizierte Weiterbildung von Fachkräften mit der HTL Kuchl und dem Fachverband der Holzindustrie zu entwickeln.

Ziel(e)

Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Einführung eines neuen Lehrplans und dessen Verordnung um die geforderte Ausbildungsform anbieten zu können.

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Durch das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen auf Bund, Länder und Gemeinden zu erwarten. Träger der Ausbildung am Holztechnikum Kuchl ist der Schulverein des Holztechnikums Kuchl. Das Holztechnikum Kuchl stellt die Infrastruktur zur Verfügung und bezahlt die Lehrpersonen.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.