Auf Grund der Paragraphen 4, Absatz eins und 2, 7 Absatz 4 und 8 Absatz 2, des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen, Bundesgesetzblatt Nr. 745 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2013,, wird verordnet:
Die Diagnosen- und Leistungsdokumentationsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 589 aus 2003,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 103 aus 2012,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Paragraph 4, lautet:
Sämtliche Datenübermittlungen sowie Art und Aufbau der Datenmeldung haben der Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten bzw. der Statistikverordnung für nicht-landesfondsfinanzierte Krankenanstalten zu entsprechen.“
Novellierungsanordnung 2, Nach Paragraph 7, werden folgende Paragraphen 7 a bis 7c samt Überschriften eingefügt:
Diese Konfigurationen haben in den Räumlichkeiten der beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eingerichteten Pseudonymisierungsstelle unter Anwesenheit eines/einer Vertreters/Vertreterin des Bundesministeriums für Gesundheit und unter der Aufsicht einer Bestätigungsstelle gemäß Paragraph 19, des Signaturgesetzes zu erfolgen. Der gesamte Vorgang ist zu protokollieren.
Als Algorithmus zur Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) der nicht rückrechenbaren Datensatz-ID aus der Aufnahmezahl gemäß Paragraph 3, Absatz eins, des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen ist die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden.“
Novellierungsanordnung 3, Dem Paragraph 9, wird folgender Absatz 5, angefügt:
Die Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 639 aus 2003,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 103 aus 2012,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Paragraph 3, Absatz eins, lautet:
Novellierungsanordnung 2, Paragraph 3, Absatz 2, erster Satz lautet:
„Die Jahresmeldung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, besteht aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten mit Ausnahme der Satzarten P02 und S12.“
Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 3, wird nach Absatz 2, folgender Absatz 2 a, eingefügt:
Novellierungsanordnung 4, Nach Paragraph 3, werden folgender Paragraph 3 a und folgender Paragraph 3 b, samt Überschrift eingefügt:
Novellierungsanordnung 5, Dem Paragraph 4, wird folgender Absatz 7, angefügt:
Für die Datenübermittlungen zwischen den Ländern (Landesgesundheitsfonds) und dem Bundesministerium für Gesundheit sowie zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und dem Bundesministerium für Gesundheit sind alle Datensätze, die in den einzelnen Satzarten den jeweiligen Berichtszeitraum betreffen, zusammenzufassen und gesammelt zu übermitteln.
Trennzeichen in den Satzarten
Innerhalb der Satzarten P02 und S12 sind die einzelnen Felder zeichensepariert zu übermitteln. Als Trennzeichen ist dafür ein Pipe-Symbol („|“) zu verwenden. Innerhalb aller anderen Satzarten sind die einzelnen Felder mit fixer Feldlänge und ohne Trennzeichen zu übermitteln.
Feld-Längen in den Satzarten
Innerhalb der Satzarten P02 und S12 sind in den einzelnen Feldern keine führenden Nullen bzw. führenden oder abschließenden Leerzeichen zu übermitteln. Die jeweils angeführte Anzahl der Zeichen ist als maximal erlaubte Anzahl an Zeichen in diesem Feld zu verstehen. Innerhalb aller anderen Satzarten sind die einzelnen Felder bei Bedarf mit führenden Nullen bzw. führenden oder abschließenden Leerzeichen aufzufüllen, um die erforderliche fixe Feldlänge zu gewährleisten.“
Novellierungsanordnung 7, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „1. Satzarten im Überblick“ die Zeile mit der Satzart S11 durch folgende Zeilen ersetzt:
Satzart P02 |
Pseudonym Patient/-in |
Satzart S11 |
Prüf- und Summensatz |
Satzart S12 |
Prüf- und Summensatz Meldung Pseudonyme |
Novellierungsanordnung 8, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart M01 – Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB)“ bei den Feldern „Aufnahmezahl“ und „Geburtsdatum“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „5“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 9, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ werden der Tabelle „Satzart M01 – Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB)“ folgende Zeilen angefügt:
Altersgruppe zum Entlassungszeitpunkt |
78 |
3 |
numerisch |
|
Datensatz-ID |
81 |
64 |
alphanumerisch |
5) |
Novellierungsanordnung 10, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart M01 – Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 11, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart M02 – Aufenthaltsbezogene Daten nach bettenführenden Hauptkostenstellen (DLB)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte derFußnotenhinweis „3“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 12, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ werden der Tabelle „Satzart M02 – Aufenthaltsbezogene Daten nach bettenführenden Hauptkostenstellen (DLB)“ folgende Zeilen angefügt:
Fachlicher Funktionscode |
77 |
8 |
numerisch |
4) |
Pflegerischer Funktionscode |
85 |
8 |
numerisch |
4) |
Datensatz-ID |
93 |
64 |
alphanumerisch |
3) |
Novellierungsanordnung 13, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart M02 – Aufenthaltsbezogene Daten nach bettenführenden Hauptkostenstellen (DLB)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 14, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart M03 – Diagnosen (DLB)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „2“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 15, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird der Tabelle „Satzart M03 – Diagnosen (DLB)“ folgende Zeile angefügt:
Datensatz-ID |
29 |
64 |
alphanumerisch |
2) |
Novellierungsanordnung 16, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart M03 – Diagnosen (DLB)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 17, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lautet die Tabelle „Satzart M04 – Medizinische Einzelleistungen (DLB)“ wie folgt:
Feld |
Pos. |
Länge in Byte |
Datenformat |
|
Satzartenkennzeichen |
1 |
3 |
alphanumerisch |
|
Krankenanstaltennummer |
4 |
6 |
alphanumerisch |
|
Aufnahmezahl |
10 |
10 |
alphanumerisch |
2) |
Medizinische Einzelleistung – Code |
20 |
8 |
alphanumerisch |
|
Medizinische Einzelleistung – Seitenlokalisation |
28 |
1 |
alphanumerisch |
|
Medizinische Einzelleistung – Abrechnungsrelevanz |
29 |
1 |
alphanumerisch |
|
Medizinische Einzelleistung – Anzahl |
30 |
4 |
numerisch |
|
Medizinische Einzelleistung – Datum der Erbringung |
34 |
8 |
numerisch |
|
Medizinische Einzelleistung – leistungserbringender Funktionscode |
42 |
8 |
numerisch |
3) |
Medizinische Einzelleistung – leistungserbringende Krankenanstalt |
50 |
6 |
alphanumerisch |
3) |
Datensatz-ID |
56 |
64 |
alphanumerisch |
2) |
Novellierungsanordnung 18, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart M05 – Kostenträger (DLB)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „3“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 19, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird der Tabelle „Satzart M05 – Kostenträger (DLB)“ folgende Zeile angefügt:
Datensatz-ID |
24 |
64 |
alphanumerisch |
3) |
Novellierungsanordnung 20, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart M05 – Kostenträger (DLB)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 21, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart M06 – LKF-Scoringdaten (DLB)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „2“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 22, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird der Tabelle „Satzart M06 – LKF-Scoringdaten (DLB)“ folgende Zeile angefügt:
Datensatz-ID |
103 |
64 |
alphanumerisch |
2) |
Novellierungsanordnung 23, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart M06 – LKF-Scoringdaten (DLB)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 24, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart M07 – Akzeptierte Errors/Warnings (DLB)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „2“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 25, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird der Tabelle „Satzart M07 – Akzeptierte Errors/Warnings (DLB)“ folgende Zeile angefügt:
Datensatz-ID |
234 |
64 |
alphanumerisch |
2) |
Novellierungsanordnung 26, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart M07 – Akzeptierte Errors/Warnings (DLB)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 27, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart M08 – Kommentare (DLB)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „2“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 28, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird der Tabelle „Satzart M08 – Kommentare (DLB)“ folgende Zeile angefügt:
Datensatz-ID |
1220 |
64 |
alphanumerisch |
2) |
Novellierungsanordnung 29, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart M08 – Kommentare (DLB)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 30, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart I11 – SAPS3-Daten (DLB-Intensiv)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „2“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 31, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird der Tabelle „Satzart I11 – SAPS3-Daten (DLB-Intensiv)“ folgende Zeile angefügt:
Datensatz-ID |
117 |
64 |
alphanumerisch |
2) |
Novellierungsanordnung 32, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart I11 – SAPS3-Daten (DLB-Intensiv)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 33, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart I12 – TISS-A-Daten (DLB-Intensiv)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „2“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 34, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird der Tabelle „Satzart I12 – TISS-A-Daten (DLB-Intensiv)“ folgende Zeile angefügt:
Datensatz-ID |
60 |
64 |
alphanumerisch |
2) |
Novellierungsanordnung 35, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart I12 – TISS-A-Daten (DLB-Intensiv)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 36, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird nach der Tabelle „Satzart G02 – Großgeräteleistungsdaten“ folgende Tabelle samt Überschrift eingefügt:
Feld |
Maximale Länge |
Datenformat |
|
Krankenanstaltennummer |
6 |
alphanumerisch |
|
Datensatz-ID |
64 |
alphanumerisch |
|
Pseudonym Patient/-in |
88 |
alphanumerisch |
Novellierungsanordnung 37, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird nach der Tabelle „Satzart S11 – Prüf- und Summensatz“ folgende Tabelle samt Überschrift eingefügt:
Feld |
Maximale Länge |
Datenformat |
|
Satzartenkennzeichen |
3 |
alphanumerisch |
|
Krankenanstaltennummer |
6 |
alphanumerisch |
|
Anzahl übermittelte Sätze Satzart P02 |
10 |
ganzzahlig |
Die Statistikverordnung für nichtlandesfondsfinanzierte Krankenanstalten, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 637 aus 2003,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 103 aus 2012,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Dem Paragraph 2, wird folgender Absatz 3, angefügt:
Novellierungsanordnung 2, Paragraph 3, Absatz eins, lautet:
Novellierungsanordnung 3, Nach Paragraph 3, werden folgender Paragraph 3 a und folgender Paragraph 3 b, samt Überschrift eingefügt:
Novellierungsanordnung 4, Dem Paragraph 5, wird folgender Absatz 4, angefügt:
Novellierungsanordnung 5, Anlage 1 lautet wie folgt:
Für die Datenübermittlungen zwischen den Trägern von Krankenanstalten, die nicht über Landesfonds abgerechnet werden, und dem Bundesministerium für Gesundheit sowie zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und dem Bundesministerium für Gesundheit sind alle Datensätze, die in den einzelnen Satzarten den jeweiligen Berichtszeitraum betreffen, zusammenzufassen und gesammelt zu übermitteln.
Trennzeichen in den Satzarten
Innerhalb der Satzarten P02 und S12 sind die einzelnen Felder zeichensepariert zu übermitteln. Als Trennzeichen ist dafür ein Pipe-Symbol („|“) zu verwenden. Innerhalb aller anderen Satzarten sind die einzelnen Felder mit fixer Feldlänge und ohne Trennzeichen zu übermitteln.
Feld-Längen in den Satzarten
Innerhalb der Satzarten P02 und S12 sind in den einzelnen Feldern keine führenden Nullen bzw. führenden oder abschließenden Leerzeichen zu übermitteln. Die jeweils angeführte Anzahl der Zeichen ist als maximal erlaubte Anzahl an Zeichen in diesem Feld zu verstehen. Innerhalb aller anderen Satzarten sind die einzelnen Felder bei Bedarf mit führenden Nullen bzw. führenden oder abschließenden Leerzeichen aufzufüllen, um die erforderliche fixe Feldlänge zu gewährleisten.“
Novellierungsanordnung 6, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „1. Satzarten im Überblick“ die Zeile mit der Satzart S11 durch folgende Zeilen ersetzt:
Satzart P02 |
Pseudonym Patient/-in |
Satzart S11 |
Prüf- und Summensatz |
Satzart S12 |
Prüf- und Summensatz Meldung Pseudonyme |
Novellierungsanordnung 7, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart M01 – Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB)“ bei den Feldern „Aufnahmezahl“ und „Geburtsdatum“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „5“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 8, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ werden der Tabelle „Satzart M01 – Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB)“ folgende Zeilen angefügt:
Altersgruppe zum Entlassungszeitpunkt |
78 |
3 |
numerisch |
|
Datensatz-ID |
81 |
64 |
alphanumerisch |
5) |
Novellierungsanordnung 9, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart M01 – Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 10, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart M02 – Aufenthaltsbezogene Daten nach Organisationseinheiten (DLB)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „2“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 11, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ werden der Tabelle „Satzart M02 – Aufenthaltsbezogene Daten nach Organisationseinheiten (DLB)“ folgende Zeilen angefügt:
Fachlicher Funktionscode |
55 |
8 |
numerisch |
3) |
Pflegerischer Funktionscode |
63 |
8 |
numerisch |
3) |
Datensatz-ID |
71 |
64 |
alphanumerisch |
2) |
Novellierungsanordnung 12, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart M02 – Aufenthaltsbezogene Daten nach Organisationseinheiten (DLB)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 13, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart M03 – Diagnosen (DLB)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „2“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 14, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird der Tabelle „Satzart M03 – Diagnosen (DLB)“ folgende Zeile angefügt:
Datensatz-ID |
29 |
64 |
alphanumerisch |
2) |
Novellierungsanordnung 15, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart M03 – Diagnosen (DLB)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 16, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lautet die Tabelle „Satzart M04 – Medizinische Einzelleistungen (DLB)“ wie folgt:
Feld |
Pos. |
Länge in Byte |
Datenformat |
|
Satzartenkennzeichen |
1 |
3 |
alphanumerisch |
|
Krankenanstaltennummer |
4 |
6 |
alphanumerisch |
|
Aufnahmezahl |
10 |
10 |
alphanumerisch |
2) |
Medizinische Einzelleistung – Code |
20 |
8 |
alphanumerisch |
|
Medizinische Einzelleistung – Seitenlokalisation |
28 |
1 |
alphanumerisch |
|
Medizinische Einzelleistung – Abrechnungsrelevanz |
29 |
1 |
alphanumerisch |
|
Medizinische Einzelleistung – Anzahl |
30 |
4 |
numerisch |
|
Medizinische Einzelleistung – Datum der Erbringung |
34 |
8 |
numerisch |
|
Medizinische Einzelleistung – leistungserbringende Funktionscode |
42 |
8 |
numerisch |
3) |
Medizinische Einzelleistung – leistungserbringende Krankenanstalt |
50 |
6 |
alphanumerisch |
3) |
Datensatz-ID |
56 |
64 |
alphanumerisch |
2) |
Novellierungsanordnung 17, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart M05 – Kostenträger (DLB)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „3“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 18, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird der Tabelle „Satzart M05 – Kostenträger (DLB)“ folgende Zeile angefügt:
Datensatz-ID |
24 |
64 |
alphanumerisch |
3) |
Novellierungsanordnung 19, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart M05 – Kostenträger (DLB)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 20, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart M07 – Akzeptierte Errors/Warnings (DLB)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „2“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 21, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird der Tabelle „Satzart M07 – Akzeptierte Errors/Warnings (DLB)“ folgende Zeile angefügt:
Datensatz-ID |
234 |
64 |
alphanumerisch |
2) |
Novellierungsanordnung 22, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart M07 – Akzeptierte Errors/Warnings (DLB)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 23, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart M08 – Kommentare (DLB)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „2“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 24, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird der Tabelle „Satzart M08 – Kommentare (DLB)“ folgende Zeile angefügt:
Datensatz-ID |
1220 |
64 |
alphanumerisch |
2) |
Novellierungsanordnung 25, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart M08 – Kommentare (DLB)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 26, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart I11 – SAPS3-Daten (DLB-Intensiv)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „2“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 27, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird der Tabelle „Satzart I11 – SAPS3-Daten (DLB-Intensiv)“ folgende Zeile angefügt:
Datensatz-ID |
117 |
64 |
alphanumerisch |
2) |
Novellierungsanordnung 28, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart I11 – SAPS3-Daten (DLB-Intensiv)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 29, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird in der Tabelle „Satzart I12 – TISS-A-Daten (DLB-Intensiv)“ beim Feld „Aufnahmezahl“ in der letzten Spalte der Fußnotenhinweis „2“ ergänzt.
Novellierungsanordnung 30, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird der Tabelle „Satzart I12 – TISS-A-Daten (DLB-Intensiv)“ folgende Zeile angefügt:
Datensatz-ID |
60 |
64 |
alphanumerisch |
2) |
Novellierungsanordnung 31, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ lauten die Fußnoten in der Tabelle „Satzart I12 – TISS-A-Daten (DLB-Intensiv)“ wie folgt:
Novellierungsanordnung 32, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird nach der Tabelle „Satzart G02 – Großgeräteleistungsdaten“ folgende Tabelle samt Überschrift eingefügt:
Feld |
Maximale Länge |
Datenformat |
|
Krankenanstaltennummer |
6 |
alphanumerisch |
|
Datensatz-ID |
64 |
alphanumerisch |
|
Pseudonym Patient/-in |
88 |
alphanumerisch |
Novellierungsanordnung 33, In der Anlage 2 „Aufbau der Jahresmeldung“ wird nach der Tabelle „Satzart S11 – Prüf- und Summensatz“ folgende Tabelle samt Überschrift eingefügt:
Feld |
Maximale Länge |
Datenformat |
|
Satzartenkennzeichen |
3 |
alphanumerisch |
|
Krankenanstaltennummer |
6 |
alphanumerisch |
|
Anzahl übermittelte Sätze Satzart P02 |
10 |
ganzzahlig |