Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet |
Dachverband der Sozialversicherungsträger |
Der Dachverband der Sozialversicherungsträger verlautbart gemäß Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 4 und Ziffer 38, ASVG: |
1. Änderung der Sicherheitsrichtlinie für die gesetzliche Sozialversicherung |
Die Sicherheitsrichtlinie für die gesetzliche Sozialversicherung, SV-SR 2021, verlautbart unter avsv Nr. 100/2020, wird wie folgt geändert: |
Novellierungsanordnung 1, Paragraph 3, Absatz 2, dritter Satz lautet:
„Diese Unterlagen sind der IT-Steuerung zur Prüfung vorzulegen und in der Folge der Konferenz in ihrer jeweils aktuellen Form auf derselben technischen Ebene wie Sitzungsunterlagen zugänglich zu machen, um Gelegenheit zu geben, allfällige Änderungen vorzuschlagen und zu diskutieren.“
Novellierungsanordnung 2, Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, lautet:
Novellierungsanordnung 3, Nach Paragraph 4, Absatz 2, wird folgender Absatz 2 a, eingefügt:
Novellierungsanordnung 4, Paragraph 4, Absatz 3, erster Satz lautet:
„Die SV-CISO Community ist ein beratendes Organ des Gremiums „IT-Steuerung“ auf dem Gebiet der Informationssicherheit.“
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Diese Änderung der Sicherheitsrichtlinie für die gesetzliche Sozialversicherung (SV-SR 2021) wurde von der Konferenz der Sozialversicherungsträger am 1. Dezember 2021 beschlossen. | |
Für den Dachverband der Sozialversicherungsträger: | |
Reischl | Brunninger |