Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

 

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen verlautbart gemäß Paragraph 43, SVSG wie folgt:

2. Änderung der SVS-Satzung 2020

 

Die SVS-Satzung 2020 der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, verlautbart unter avsv Nr. 47/2020 am 30.03.2020, zuletzt geändert durch avsv Nr. 112/2020 am 30.12.2020, wird wie folgt geändert:

 

Novellierungsanordnung 1, Im Inhaltsverzeichnis wird nach Paragraph 73, folgender Paragraph 74, angefügt:

„Wirksamkeitsbeginn der 2. Änderung Paragraph 74 “,

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 16, wird in der Überschrift der Ausdruck „Sonstige“ vorangestellt. Dem Paragraph 16, wird folgender Satz angefügt:

„Die Zuschüsse können auch in der Form geleistet werden, dass die SVS das Impfserum zu einem um diesen Betrag reduzierten Preis zur Verfügung stellt.“

Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 17, Absatz 3, wird nach dem Wort „Mindestgebrauchsdauer“ die Wortfolge „gemäß Paragraph 26, der Krankenordnung“ eingefügt und am Ende der Ziffer 9, ein Beistrich angefügt.

Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 35, erster Satz wird nach der Wortfolge „Zuschuss von 16,00 € gewährt“ der Beistrich durch einen Punkt ersetzt. Die Wortfolge „höchstens jedoch 80 % der tatsächlich erwachsenen Kosten.“ wird gestrichen.

Novellierungsanordnung 5, Nach Paragraph 38, Absatz 2, wird folgender Absatz 3, angefügt:

  1. Absatz 3Die SVS übernimmt die Kosten für Kontaktlinsen höchstens bis zum Achtfachen der Höchstbeitragsgrundlage (Paragraph 108, Absatz 3, ASVG) unter Berücksichtigung der Mindestgebrauchsdauer gemäß Paragraph 69, der Krankenordnung, bei Vorliegen folgender Indikationen:
    1. Ziffer eins
      Anisometropie ab 3 Dioptrien bei nachweislich vorhandenem Binokularsehen,
    2. Ziffer 2
      Regulärer Astigmatismus ab 3 Dioptrien,
    3. Ziffer 3
      Irregulärer Astigmatismus,
    4. Ziffer 4
      Keratokonus,
    5. Ziffer 5
      Hochgradige Myopie ab 6 Dioptrien,
    6. Ziffer 6
      Hypermetropie ab 6 Dioptrien,
    7. Ziffer 7
      Aphakie,
    8. Ziffer 8
      bei Erosion oder rezidivierender Erosion (nicht als Dauerversorgung),
    9. Ziffer 9
      nach Nasenbeinoperationen (postoperativ bis zu 12 Wochen),
    10. Ziffer 10
      Progrediente Myopie bei nachweislicher Dioptrienzunahme von mindestens einer Dioptrie pro Jahr bei Kindern und Jugendlichen bei Behandlung mit peripher Defokus modifizierten Kontaktlinsen oder Orthokeratologie-Linsen.“

Novellierungsanordnung 6, In Paragraph 43, Absatz 2, entfällt nach der Wortfolge „dies ist“ der Ausdruck „insbesondere“.

Novellierungsanordnung 7, In Paragraph 45, Absatz 2, Ziffer eins, wird die Zahl „661,50“ durch die Zahl „673,40“ ersetzt. Ebenso wird in Paragraph 45, Absatz 2, Ziffer 2, in Litera a, die Zahl „35,70“ durch die Zahl „36,40“, in Litera b, die Zahl „45,50“ durch die Zahl „46,20“ und in Litera c, die Zahl „54,60“ durch die Zahl „55,30“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 8, Nach Paragraph 73, wird folgender Paragraph 74, samt Überschrift eingefügt:

Wirksamkeitsbeginn der 2. Änderung

Paragraph 74,

  1. Absatz einsDie 2. Änderung der SVS-Satzung 2020 tritt mit 1. April 2021 in Kraft.
  2. Absatz 2Paragraph 45, Absatz 2, sowie die Anlagen 4 bis 6 in der Fassung der 2. Änderung der SVS-Satzung 2020 treten rückwirkend mit 1. Jänner 2021 in Kraft.“

Novellierungsanordnung 9, Anlage 4 lautet:

„Anlage 4

Vergütungstarif für Zahnbehandlung und Zahnersatz
nach Paragraph 85, Absatz 2, Litera c, GSVG im Zusammenhalt mit Paragraph 94, GSVG

Auf die in Vorlage gebrachten saldierten Rechnungen der Zahnbehandler (Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Dentisten) über in Anspruch genommene Leistungen gemäß Paragraph 94, Absatz eins, GSVG werden Kostenersätze unter Zugrundelegung des mit der Österreichischen Zahnärztekammer abgeschlossenen Verrechnungsübereinkommens vom 1. Februar 1974 in der Fassung des 32. Zusatzprotokolles erbracht, soweit in der Folge keine abweichenden Eurotarife festgelegt werden.

Im Falle der Inanspruchnahme von Leistungen der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes gemäß Paragraph 94, GSVG, die als zweckmäßig und das Maß des Notwendigen nicht überschreitend anerkannt werden, die aber in dem vorstehenden Absatz genannten Verrechnungsübereinkommen bzw. Gesamtvertrag nicht geregelt sind, erstattet die SVS je erbrachter Leistung

  1. Litera a
    30 Prozent der nachgewiesenen Kosten, wenn es sich um Leistungen handelt, die den in Paragraph 13, Absatz 2, genannten vergleichbar sind,
  2. Litera b
    in allen anderen Fällen 60 Prozent der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch den Betrag von 275,00 €.

1. Abschnitt:
Leistungen der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes gemäß Paragraph 94, Absatz eins, GSVG, die
nicht in den Abschnitten 2 bis 9 geregelt sind:

Pos.Nr.

 

Leistungsart

 

1

 

Beratung

13,90 €

1a

 

Kieferorthopädische Beratung

18,90 €

2

 

Extraktion eines Zahnes inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

20,10 €

3

 

Anästhesie einschließlich Injektionsmittel bei Vitalexstirpation und Vitalamputation sowie in Ausnahmefällen mit Begründung

8,20 €

4

 

Visite

34,50 €

5

 

Hilfeleistung bei Ohnmacht und Kollaps

25,90 €

6

 

Einflächenfüllung (einschließlich Unterlage)

20,20 €

7

 

Zweiflächenfüllung (einschließlich Unterlage)

31,60 €

8

 

Dreiflächen- oder Mehrflächenfüllung im Zusammenhang
(einschließlich Unterlage)

47,00 €

61

 

Einflächenfüllung mit Komposite oder ähnlichen Materialien mit
Säureadhäsivtechnik (einschließlich Unterlage)

39,50 €

71

 

Zweiflächenfüllung mit Komposite oder ähnlichen Materialien mit
Säureadhäsivtechnik (einschließlich Unterlage)

51,10 €

81

 

Dreiflächen- oder Mehrflächenfüllung im Zusammenhang mit
Komposite oder ähnlichen Materialien mit Säureadhäsivtechnik
(einschließlich Unterlage)

67,10 €

9

 

Aufbau mit Höckerdeckung

71,60 €

10

 

Eckenaufbau bzw. Aufbau einer Schneidekante an Front-
und Eckzähnen, pro Zahn

106,70 €

11

 

Stiftverankerung

14,60 €

12

 

WB-Amputation

33,30 €

13

 

WB-Extirpation einkanalig

58,10 €

14

 

WB-Extirpation zweikanalig

116,20 €

15

 

WB-Extirpation dreikanalig

174,30 €

16

 

WB-unvollendete (pro Sitzung), bis zu drei Sitzungen

13,30 €

17

 

Nachbehandlung nach blutigen Eingriffen (Tamponentfernung,
Nahtentfernung, Wundbehandlung u. ä.), in gesonderter Sitzung,
bis zu drei Sitzungen pro Quadrant

8,20 €

18

 

Blutstillung durch Tamponade, in gesonderter Sitzung pro Ereignis

8,90 €

19

 

Behandlung empfindlicher Zahnhälse, pro Sitzung, bis zu
drei Sitzungen pro Behandlungsfall

4,40 €

20

 

Zahnsteinentfernung

11,60 €

21

 

Einschleifen des natürlichen Gebisses (pro Sitzung),
bis zu drei Sitzungen

5,40 €

22

 

Wiedereinzementierung oder Abnahme technischer Arbeiten
(pro Pfeilerstelle)

11,90 €

23

 

Bestrahlung (bei Periostitis, nach blutigen Eingriffen u. ä.)
(pro Sitzung), bis zu drei Sitzungen pro Quadrant

4,20 €

24

 

Zahnröntgen

6,80 €

25

 

Panoramaröntgen

39,00 €

26

 

Stomatitisbehandlung (pro Sitzung)

6,60 €

27

 

Entfernung eines retinierten Zahnes inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel

140,20 €

28

 

Zystenoperation (nicht gleichzuhalten einer Zystenauskratzung
durch Alveole in Anschluss an eine Zahnextraktion) inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel sowie allfällige Einsendung
des Materials zur histologischen Untersuchung

137,60 €

29

 

Wurzelspitzenresektion inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

140,20 €

30

 

Operative Entfernung eines Zahnes inklusive Anästhesie und
Injektionsmittel

67,00 €

31

 

Operation kleiner Geschwülste inklusive Anästhesie und
Injektionsmittel sowie allfällige Einsendung des Materials zur
histologischen Untersuchung

67,20 €

32

 

Incision eines Abszesses inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

28,70 €

33

 

Kieferkammkorrektur oder chirurgische Wundrevision bei
dolor post oder operative Sequesterentfernung in begründeten
Fällen pro Quadrant inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

33,50 €

34

 

Entfernung von Schleimhautwucherungen und chirurgische
Taschenabtragung innerhalb eines Quadranten inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel

39,00 €

35

 

Blutstillung durch Naht innerhalb eines Quadranten inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel (kann in derselben Sitzung nicht
neben den Positionen 27 bis 30 und 36 bis 39 verrechnet werden)

26,40 €

36

 

Trepanation eines Kieferknochens (Lüftung) inklusive Anästhesie
und Injektionsmittel

53,80 €

37

 

Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle durch Zahnfleischplastik
inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

148,50 €

38

 

Beseitigung eines Schlotterkammes pro Quadrant inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel

61,70 €

39

 

Plastische Lippen-, Wangen- und Zungenbändchenoperation
inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

64,90 €

40

 

Kurz(Rausch)narkose exklusive Narkosemittel

20,70 €

41

 

Therapeutische Injektion subcutan, intramusculär bzw. intravenös
(exklusive Medikament)

4,50 €

62

 

Amalgamersetzende Einflächenfüllung im Seitenzahnbereich

39,50 €

72

 

Amalgamersetzende Zweiflächenfüllung im Seitenzahnbereich

51,10 €

82

 

Amalgamersetzende Dreiflächen- oder Mehrflächenfüllung im Zusammenhang im Seitenzahnbereich

67,10 €

92

 

Amalgamersetzender Aufbau mit Höckerdeckung im Seitenzahnbereich

106,70 €

Die Positionen 62, 72, 82, 92 sind nur anwendbar für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, Schwangere und stillende Mütter.

65

 

Mundhygiene für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einmal innerhalb eines Jahres, während kieferorthopädischer Behandlung zweimal innerhalb eines Jahres

55,90 €

IB

 

Interzeptive Behandlung

962,00 €

RI

 

Reparatur im Rahmen der interzeptiven Behandlung

66,30 €

Für Samstags-, Sonn-, Feiertags- und Nachtbehandlung (20 bis 7 Uhr) gelangen die doppelten Tarife zur Anwendung.

Für die bei Pos.Nr. 41 verwendeten Arzneien ist der amtliche Taxpreis maßgebend.

2. Abschnitt:
Kunststoffprothetik abnehmbarer Zahnersatz

römisch eins. Prothesen-Neuherstellung:

 

1. Platte (jeder Größe)

239,00 €

2. Zahn, pro Einheit

15,00 €

3. Klammer (eine mehrarmige Klammer, jedoch nur in einfacher Ausführung)

15,00 €

4. Sauger

15,00 €

römisch II. Totale Kunststoffprothese als Dauerversorgung

926,00 €

römisch III. Reparatur von Zahnersatzstücken:

 

a) Reparatur gesprungener oder gebrochener Platten, Wiederbefestigung je Zahn oder Klammer

73,00 €

b) Ersatz eines Zahnes oder einer Klammer, Erweiterung um einen Zahn, Anbringung eines Saugers, künstliches Zahnfleisch ergänzen (Teilunterfütterung)

87,00 €

c) Leistung gemäß a) und b) gemeinsam bzw. Leistungen gemäß a) oder b)

117,00 €

d) Mehr als zwei Leistungen (Einheiten) wie vorstehend, totale Unterfütterung eines partiellen Zahnersatzstückes, Obturator

131,00 €

e) Totale Unterfütterung totaler Zahnersatzstücke

152,00 €

Werden bei totaler Unterfütterung von Prothesenstücken auch Leistungen nach a), b) oder c) notwendig, sind diese gesondert zu vergüten.

3. Abschnitt:
Metallprothetik abnehmbarer Zahnersatz

römisch eins. Prothesen-Neuherstellung:

 

1. Metallgerüstprothese einschließlich fortgesetzter Klammer, Aufruhen und Zahnklammern.

722,25 €

2. Zahn pro Einheit

11,25 €

römisch II. Reparatur von Zahnersatzstücken:

 

x) Anlöten einer Retention, Klammer oder Aufruhe

79,50 €

y) Zwei Leistungen gemäß x), Reparatur eines Metallbügels oder einer fortgesetzten Klammer

95,25 €

z) Mehr als zwei Leistungen gemäß x) oder y) Erweiterung der Metallbasis

107,25 €

Reparaturen im Kunststoffbereich an Metallgerüstprothesen werden nach dem 2. Abschnitt römisch III a) bis d) abgegolten. Die unter x) bis z) angeführten Leistungen werden gesondert abgegolten.

4. Abschnitt:
Kronen an Klammerzähnen

1. Voll-Metallkronen an Klammerzähnen bei Teilprothesen (darunter sind Vollgusskronen und Bandkronen mit gegossener Kaufläche zu verstehen)

264,00 €

2. Verblend-Metall-Keramikkrone (VMK) an Klammerzähnen (parallelisiert) mit den notwendigen Aufruhen, Schultern bzw. Abstützungen inklusive Verbindungen und Lötstellen

434,25 €

Abgegolten werden nur Kronen an Klammerzähnen, die zur Abstützung und zum Halt einer Prothese notwendig und geeignet sind.

5. Abschnitt:
Kieferorthopädische Behandlung auf der Basis abnehmbarer Geräte pro Behandlungsjahr

 

673,40 €

6. Abschnitt:
Reparaturen an abnehmbaren kieferorthopädischen Apparaten

1. Bruch oder Sprung am Kunststoffkörper, Ersatz eines einfachen Drahtelementes

36,40 €

2. Unterfütterung oder Erweiterung eines therapeutisch ausgeschöpften Apparates

46,20 €

3. Reparatur eines Labialbogens, Ersatz einer Dehnschraube

55,30 €

7. Abschnitt:
Zuschüsse für sonstige Leistungen der konservierend-prothetischen Zahnbehandlung
gemäß Paragraph 19, Absatz 3 und 4

Einzelkrone

100,00 €

Stiftzahn

100,00 €

Zahnbrücke (je Teil der Brücke)

100,00 €

Reparatur der Zahnbrücke

11,63 €

Geschiebe

139,53 €

Schädel – Fernröntgen

34,88 €

Schiefe Ebene, Platzhalter, individuell gefertigte
Mundvorhofplatte inklusive Anpassung und Nachkontrolle

49,05 €

Positioner inklusive Anpassung und Nachkontrolle für ein Jahr

72,67 €

Aligner inklusive Anpassung und Nachkontrolle für ein Jahr

330,00 €

Individuell gefertigter Retainer (insbesondere Kleberetainer) pro
Kiefer inklusive Anpassung und Nachkontrolle nach Abschluss
einer kieferorthopädischen Behandlung

49,05 €

Tiefzieh-, Miniplast-, Aufbiss-, Knirscher-, Lingualschiene

50,00 €

Mundhygiene – einmal pro Kalenderjahr

35,00 €

Parodontalbehandlung bei Vorliegen von Parodontose oder Parodontitis – maximal zweimal pro Kalenderjahr

40,00 €

8. Abschnitt:
Tarif für sonstige Leistungen der konservierend-prothetischen Zahnbehandlung
in medizinischen Sonderfällen

Bei Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Tumorpatienten in der postoperativen Rehabilitation, Patienten nach polytraumatischen Kieferfrakturen in der posttraumatischen Rehabilitation, Patienten mit extremer Atrophie der Kiefer- oder Kieferrelationen, die eine normale prothetische Versorgung nicht zulassen:

Einzeitige Implantation

305,23 €

 

Zweizeitige Implantation

523,24 €

 

Krone in Verbindung mit Implantation

313,95 €

 

Zahnbrücke (je Teil der Brücke)

197,67 €

 

Stiftverankerung pulpal gegossen

98,84 €

 

Inlay Stift

23,26 €

 

Stiftverankerung parapulpal je Stelle

29,07 €

 

Entfernung eines Implantates

29,07 €

 

Anker

69,77 €

 

Druckknopf

139,53 €

 

Magnetverankerung

139,53 €

 

Riegel

139,53 €

 

Steg

203,48 €

 

Stegkappe

104,65 €

 

Konuskrone

331,39 €

 

Krone kunststoffverblendet

244,18 €

 

Ringteleskopkrone

331,39 €

 

Teleskopkrone

331,39 €

 

Anfertigung einer Marylandbrücke

209,30 €

 

Voll-Porzellankrone

209,30 €“

Novellierungsanordnung 10, Anlage 5 lautet:

„Anlage 5

Vergütungstarif für Zahnbehandlung und Zahnersatz
nach Paragraph 85, Absatz 2, Litera c, GSVG im Zusammenhalt mit Paragraph 94, GSVG

Auf die in Vorlage gebrachten saldierten Rechnungen der Zahnbehandler (Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Dentisten) über in Anspruch genommene Leistungen gemäß Paragraph 94, Absatz eins, GSVG werden Kostenersätze unter Zugrundelegung des mit der Österreichischen Zahnärztekammer abgeschlossenen Verrechnungsübereinkommens vom 1. Februar 1974 in der Fassung des 32. Zusatzprotokolles erbracht, soweit in der Folge keine abweichenden Eurotarife festgelegt werden.

Im Falle der Inanspruchnahme von Leistungen der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes gemäß Paragraph 94, GSVG, die als zweckmäßig und das Maß des Notwendigen nicht überschreitend anerkannt werden, die aber in dem vorstehenden Absatz genannten Verrechnungsübereinkommen bzw. Gesamtvertrag nicht geregelt sind, erstattet die SVS je erbrachter Leistung

  1. Litera a
    30 Prozent der nachgewiesenen Kosten, wenn es sich um Leistungen handelt, die den in Paragraph 13, Absatz 2, genannten vergleichbar sind,
  2. Litera b
    in allen anderen Fällen 60 Prozent der nachgewiesenen Kosten,
  1. höchstens
    jedoch den Betrag von 275,00 €.

1. Abschnitt:
Leistungen der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes gemäß Paragraph 94, Absatz eins, GSVG, die
nicht in den Abschnitten 2 bis 9 geregelt sind:

Pos.Nr.

 

Leistungsart

 

1

 

Beratung

15,64 €

1a

 

Kieferorthopädische Beratung

18,90 €

2

 

Extraktion eines Zahnes inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

22,61 €

3

 

Anästhesie einschließlich Injektionsmittel bei Vitalexstirpation und Vitalamputation sowie in Ausnahmefällen mit Begründung

9,23 €

4

 

Visite

38,81 €

5

 

Hilfeleistung bei Ohnmacht und Kollaps

29,14 €

6

 

Einflächenfüllung (einschließlich Unterlage)

22,73 €

7

 

Zweiflächenfüllung (einschließlich Unterlage)

35,55 €

8

 

Dreiflächen- oder Mehrflächenfüllung im Zusammenhang
(einschließlich Unterlage)

52,88 €

61

 

Einflächenfüllung mit Komposite oder ähnlichen Materialien mit
Säureadhäsivtechnik (einschließlich Unterlage)

44,44 €

71

 

Zweiflächenfüllung mit Komposite oder ähnlichen Materialien mit
Säureadhäsivtechnik (einschließlich Unterlage)

57,49 €

81

 

Dreiflächen- oder Mehrflächenfüllung im Zusammenhang mit
Komposite oder ähnlichen Materialien mit Säureadhäsivtechnik
(einschließlich Unterlage)

75,49 €

9

 

Aufbau mit Höckerdeckung

80,55 €

10

 

Eckenaufbau bzw. Aufbau einer Schneidekante an Front-
und Eckzähnen, pro Zahn

120,04 €

11

 

Stiftverankerung

16,43 €

12

 

WB-Amputation

37,46 €

13

 

WB-Extirpation einkanalig

65,36 €

14

 

WB-Extirpation zweikanalig

130,73 €

15

 

WB-Extirpation dreikanalig

196,09 €

16

 

WB-unvollendete (pro Sitzung), bis zu drei Sitzungen

14,96 €

17

 

Nachbehandlung nach blutigen Eingriffen (Tamponentfernung,
Nahtentfernung, Wundbehandlung u. ä.), in gesonderter Sitzung,
bis zu drei Sitzungen pro Quadrant

9,23 €

18

 

Blutstillung durch Tamponade, in gesonderter Sitzung pro Ereignis

10,01 €

19

 

Behandlung empfindlicher Zahnhälse, pro Sitzung, bis zu
drei Sitzungen pro Behandlungsfall

4,95 €

20

 

Zahnsteinentfernung

13,05 €

21

 

Einschleifen des natürlichen Gebisses (pro Sitzung),
bis zu drei Sitzungen

6,08 €

22

 

Wiedereinzementierung oder Abnahme technischer Arbeiten
(pro Pfeilerstelle)

13,39 €

23

 

Bestrahlung (bei Periostitis, nach blutigen Eingriffen u. ä.)
(pro Sitzung), bis zu drei Sitzungen pro Quadrant

4,73 €

24

 

Zahnröntgen

7,65 €

25

 

Panoramaröntgen

43,88 €

26

 

Stomatitisbehandlung (pro Sitzung)

7,43 €

27

 

Entfernung eines retinierten Zahnes inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel

157,73 €

28

 

Zystenoperation (nicht gleichzuhalten einer Zystenauskratzung
durch Alveole in Anschluss an eine Zahnextraktion) inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel sowie allfällige Einsendung
des Materials zur histologischen Untersuchung

154,80 €

29

 

Wurzelspitzenresektion inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

157,73 €

30

 

Operative Entfernung eines Zahnes inklusive Anästhesie und
Injektionsmittel

75,38 €

31

 

Operation kleiner Geschwülste inklusive Anästhesie und
Injektionsmittel sowie allfällige Einsendung des Materials zur
histologischen Untersuchung

75,60 €

32

 

Incision eines Abszesses inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

32,29 €

33

 

Kieferkammkorrektur oder chirurgische Wundrevision bei
dolor post oder operative Sequesterentfernung in begründeten
Fällen pro Quadrant inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

37,69 €

34

 

Entfernung von Schleimhautwucherungen und chirurgische
Taschenabtragung innerhalb eines Quadranten inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel

43,88 €

35

 

Blutstillung durch Naht innerhalb eines Quadranten inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel (kann in derselben Sitzung nicht
neben den Positionen 27 bis 30 und 36 bis 39 verrechnet werden)

29,70 €

36

 

Trepanation eines Kieferknochens (Lüftung) inklusive Anästhesie
und Injektionsmittel

60,53 €

37

 

Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle durch Zahnfleischplastik
inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

167,06 €

38

 

Beseitigung eines Schlotterkammes pro Quadrant inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel

69,41 €

39

 

Plastische Lippen-, Wangen- und Zungenbändchenoperation
inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

73,01 €

40

 

Kurz(Rausch)narkose exklusive Narkosemittel

23,29 €

41

 

Therapeutische Injektion subcutan, intramusculär bzw. intravenös
(exklusive Medikament)

5,06 €

62

 

Amalgamersetzende Einflächenfüllung im Seitenzahnbereich

44,44 €

72

 

Amalgamersetzende Zweiflächenfüllung im Seitenzahnbereich

57,49 €

82

 

Amalgamersetzende Dreiflächen- oder Mehrflächenfüllung im Zusammenhang im Seitenzahnbereich

75,49 €

92

 

Amalgamersetzender Aufbau mit Höckerdeckung im Seitenzahnbereich

120,04 €

Die Positionen 62, 72, 82, 92 sind nur anwendbar für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, Schwangere und stillende Mütter.

65

 

Mundhygiene für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einmal innerhalb eines Jahres, während kieferorthopädischer Behandlung zweimal innerhalb eines Jahres

62,89 €

IB

 

Interzeptive Behandlung

962,00 €

RI

 

Reparatur im Rahmen der interzeptiven Behandlung

66,30 €

Für Samstags-, Sonn-, Feiertags- und Nachtbehandlung (20 bis 7 Uhr) gelangen die doppelten Tarife zur Anwendung.

Für die bei Pos.Nr. 41 verwendeten Arzneien ist der amtliche Taxpreis maßgebend.

2. Abschnitt:
Kunststoffprothetik abnehmbarer Zahnersatz

römisch eins. Prothesen-Neuherstellung:

 

1. Platte (jeder Größe)

268,88 €

2. Zahn, pro Einheit

16,88 €

3. Klammer (eine mehrarmige Klammer, jedoch nur in einfacher Ausführung)

16,88 €

4. Sauger

16,88 €

römisch II. Totale Kunststoffprothese als Dauerversorgung

1041,75 €

römisch III. Reparatur von Zahnersatzstücken:

 

a) Reparatur gesprungener oder gebrochener Platten, Wiederbefestigung je Zahn oder Klammer

82,13 €

b) Ersatz eines Zahnes oder einer Klammer, Erweiterung um einen Zahn, Anbringung eines Saugers, künstliches Zahnfleisch ergänzen (Teilunterfütterung)

97,88 €

c) Leistung gemäß a) und b) gemeinsam bzw. Leistungen gemäß a) oder b)

131,63 €

d) Mehr als zwei Leistungen (Einheiten) wie vorstehend, totale Unterfütterung eines partiellen Zahnersatzstückes, Obturator

147,38 €

e) Totale Unterfütterung totaler Zahnersatzstücke

171,00 €

Werden bei totaler Unterfütterung von Prothesenstücken auch Leistungen nach a), b) oder c) notwendig, sind diese gesondert zu vergüten.

3. Abschnitt:
Metallprothetik abnehmbarer Zahnersatz

römisch eins. Prothesen-Neuherstellung:

 

1. Metallgerüstprothese einschließlich fortgesetzter Klammer, Aufruhen und Zahnklammern.

722,25 €

2. Zahn pro Einheit

11,25 €

römisch II. Reparatur von Zahnersatzstücken:

 

x) Anlöten einer Retention, Klammer oder Aufruhe

79,50 €

y) Zwei Leistungen gemäß x), Reparatur eines Metallbügels oder einer fortgesetzten Klammer

95,25 €

z) Mehr als zwei Leistungen gemäß x) oder y) Erweiterung der Metallbasis

107,25 €

Reparaturen im Kunststoffbereich an Metallgerüstprothesen werden nach dem 2. Abschnitt römisch III a) bis d) abgegolten. Die unter x) bis z) angeführten Leistungen werden gesondert abgegolten.

4. Abschnitt:
Kronen an Klammerzähnen

1. Voll-Metallkronen an Klammerzähnen bei Teilprothesen (darunter sind Vollgusskronen und Bandkronen mit gegossener Kaufläche zu verstehen)

264,00 €

2. Verblend-Metall-Keramikkrone (VMK) an Klammerzähnen (parallelisiert) mit den notwendigen Aufruhen, Schultern bzw. Abstützungen inklusive Verbindungen und Lötstellen

434,25 €

Abgegolten werden nur Kronen an Klammerzähnen, die zur Abstützung und zum Halt einer Prothese notwendig und geeignet sind.

5. Abschnitt:
Kieferorthopädische Behandlung auf der Basis abnehmbarer Geräte pro Behandlungsjahr

 

673,40 €

6. Abschnitt:
Reparaturen an abnehmbaren kieferorthopädischen Apparaten

1. Bruch oder Sprung am Kunststoffkörper, Ersatz eines einfachen Drahtelementes

36,40 €

2. Unterfütterung oder Erweiterung eines therapeutisch ausgeschöpften Apparates

46,20 €

3. Reparatur eines Labialbogens, Ersatz einer Dehnschraube

55,30 €

7. Abschnitt:
Zuschüsse für sonstige Leistungen der konservierend-prothetischen Zahnbehandlung
gemäß Paragraph 19, Absatz 3 und 4

Einzelkrone

100,00 €

Stiftzahn

100,00 €

Zahnbrücke (je Teil der Brücke)

100,00 €

Reparatur der Zahnbrücke

11,63 €

Geschiebe

139,53 €

Schädel – Fernröntgen

34,88 €

Schiefe Ebene, Platzhalter, individuell gefertigte
Mundvorhofplatte inklusive Anpassung und Nachkontrolle

49,05 €

Positioner inklusive Anpassung und Nachkontrolle für ein Jahr

72,67 €

Aligner inklusive Anpassung und Nachkontrolle für ein Jahr

330,00 €

Individuell gefertigter Retainer (insbesondere Kleberetainer) pro
Kiefer inklusive Anpassung und Nachkontrolle nach Abschluss
einer kieferorthopädischen Behandlung

49,05 €

Tiefzieh-, Miniplast-, Aufbiss-, Knirscher-, Lingualschiene

50,00 €

Mundhygiene – einmal pro Kalenderjahr

35,00 €

Parodontalbehandlung bei Vorliegen von Parodontose oder Parodontitis – maximal zweimal pro Kalenderjahr

40,00 €

8. Abschnitt:
Tarif für sonstige Leistungen der konservierend-prothetischen Zahnbehandlung
in medizinischen Sonderfällen

Bei Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Tumorpatienten in der postoperativen Rehabilitation, Patienten nach polytraumatischen Kieferfrakturen in der posttraumatischen Rehabilitation, Patienten mit extremer Atrophie der Kiefer- oder Kieferrelationen, die eine normale prothetische Versorgung nicht zulassen:

Einzeitige Implantation

305,23 €

 

Zweizeitige Implantation

523,24 €

 

Krone in Verbindung mit Implantation

313,95 €

 

Zahnbrücke (je Teil der Brücke)

197,67 €

 

Stiftverankerung pulpal gegossen

98,84 €

 

Inlay Stift

23,26 €

 

Stiftverankerung parapulpal je Stelle

29,07 €

 

Entfernung eines Implantates

29,07 €

 

Anker

69,77 €

 

Druckknopf

139,53 €

 

Magnetverankerung

139,53 €

 

Riegel

139,53 €

 

Steg

203,48 €

 

Stegkappe

104,65 €

 

Konuskrone

331,39 €

 

Krone kunststoffverblendet

244,18 €

 

Ringteleskopkrone

331,39 €

 

Teleskopkrone

331,39 €

 

Anfertigung einer Marylandbrücke

209,30 €

 

Voll-Porzellankrone

209,30 €“

Novellierungsanordnung 11, Anlage 6 lautet:

„Anlage 6

Vergütungstarif für Zahnbehandlung und Zahnersatz
nach Paragraph 85, Absatz 2, Litera c, GSVG im Zusammenhalt mit Paragraph 94, GSVG

Auf die in Vorlage gebrachten saldierten Rechnungen der Zahnbehandler (Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Dentisten) über in Anspruch genommene Leistungen gemäß Paragraph 94, Absatz eins, GSVG werden Kostenersätze unter Zugrundelegung des mit der Österreichischen Zahnärztekammer abgeschlossenen Verrechnungsübereinkommens vom 1. Februar 1974 in der Fassung des 32. Zusatzprotokolles erbracht, soweit in der Folge keine abweichenden Eurotarife festgelegt werden.

Im Falle der Inanspruchnahme von Leistungen der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes gemäß Paragraph 94, GSVG, die als zweckmäßig und das Maß des Notwendigen nicht überschreitend anerkannt werden, die aber in dem vorstehenden Absatz genannten Verrechnungsübereinkommen bzw. Gesamtvertrag nicht geregelt sind, erstattet die SVS je erbrachter Leistung

  1. Litera a
    30 Prozent der nachgewiesenen Kosten, wenn es sich um Leistungen handelt, die den in Paragraph 13, Absatz 2, genannten vergleichbar sind,
  2. Litera b
    in allen anderen Fällen 60 Prozent der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch den Betrag von 275,00 €.

1. Abschnitt:
Leistungen der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes gemäß Paragraph 94, Absatz eins, GSVG, die
nicht in den Abschnitten 2 bis 9 geregelt sind:

Pos.Nr.

 

Leistungsart

 

1

 

Beratung

16,51 €

1a

 

Kieferorthopädische Beratung

18,90 €

2

 

Extraktion eines Zahnes inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

23,87 €

3

 

Anästhesie einschließlich Injektionsmittel bei Vitalexstirpation und Vitalamputation sowie in Ausnahmefällen mit Begründung

9,74 €

4

 

Visite

40,97 €

5

 

Hilfeleistung bei Ohnmacht und Kollaps

30,76 €

6

 

Einflächenfüllung (einschließlich Unterlage)

23,99 €

7

 

Zweiflächenfüllung (einschließlich Unterlage)

37,53 €

8

 

Dreiflächen- oder Mehrflächenfüllung im Zusammenhang
(einschließlich Unterlage)

55,81 €

61

 

Einflächenfüllung mit Komposite oder ähnlichen Materialien mit
Säureadhäsivtechnik (einschließlich Unterlage)

46,91 €

71

 

Zweiflächenfüllung mit Komposite oder ähnlichen Materialien mit
Säureadhäsivtechnik (einschließlich Unterlage)

60,68 €

81

 

Dreiflächen- oder Mehrflächenfüllung im Zusammenhang mit
Komposite oder ähnlichen Materialien mit Säureadhäsivtechnik
(einschließlich Unterlage)

79,68 €

9

 

Aufbau mit Höckerdeckung

85,03 €

10

 

Eckenaufbau bzw. Aufbau einer Schneidekante an Front-
und Eckzähnen, pro Zahn

126,71 €

11

 

Stiftverankerung

17,34 €

12

 

WB-Amputation

39,54 €

13

 

WB-Extirpation einkanalig

68,99 €

14

 

WB-Extirpation zweikanalig

137,99 €

15

 

WB-Extirpation dreikanalig

206,98 €

16

 

WB-unvollendete (pro Sitzung), bis zu drei Sitzungen

15,79 €

17

 

Nachbehandlung nach blutigen Eingriffen (Tamponentfernung,
Nahtentfernung, Wundbehandlung u. ä.), in gesonderter Sitzung,
bis zu drei Sitzungen pro Quadrant

9,74 €

18

 

Blutstillung durch Tamponade, in gesonderter Sitzung pro Ereignis

10,57 €

19

 

Behandlung empfindlicher Zahnhälse, pro Sitzung, bis zu
drei Sitzungen pro Behandlungsfall

5,23 €

20

 

Zahnsteinentfernung

13,78 €

21

 

Einschleifen des natürlichen Gebisses (pro Sitzung),
bis zu drei Sitzungen

6,41 €

22

 

Wiedereinzementierung oder Abnahme technischer Arbeiten
(pro Pfeilerstelle)

14,13 €

23

 

Bestrahlung (bei Periostitis, nach blutigen Eingriffen u. ä.)
(pro Sitzung), bis zu drei Sitzungen pro Quadrant

4,99 €

24

 

Zahnröntgen

8,08 €

25

 

Panoramaröntgen

46,31 €

26

 

Stomatitisbehandlung (pro Sitzung)

7,84 €

27

 

Entfernung eines retinierten Zahnes inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel

166,49 €

28

 

Zystenoperation (nicht gleichzuhalten einer Zystenauskratzung
durch Alveole in Anschluss an eine Zahnextraktion) inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel sowie allfällige Einsendung
des Materials zur histologischen Untersuchung

163,40 €

29

 

Wurzelspitzenresektion inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

166,49 €

30

 

Operative Entfernung eines Zahnes inklusive Anästhesie und
Injektionsmittel

79,56 €

31

 

Operation kleiner Geschwülste inklusive Anästhesie und
Injektionsmittel sowie allfällige Einsendung des Materials zur
histologischen Untersuchung

79,80 €

32

 

Incision eines Abszesses inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

34,08 €

33

 

Kieferkammkorrektur oder chirurgische Wundrevision bei
dolor post oder operative Sequesterentfernung in begründeten
Fällen pro Quadrant inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

39,78 €

34

 

Entfernung von Schleimhautwucherungen und chirurgische
Taschenabtragung innerhalb eines Quadranten inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel

46,31 €

35

 

Blutstillung durch Naht innerhalb eines Quadranten inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel (kann in derselben Sitzung nicht
neben den Positionen 27 bis 30 und 36 bis 39 verrechnet werden)

31,35 €

36

 

Trepanation eines Kieferknochens (Lüftung) inklusive Anästhesie
und Injektionsmittel

63,89 €

37

 

Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle durch Zahnfleischplastik
inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

176,34 €

38

 

Beseitigung eines Schlotterkammes pro Quadrant inklusive
Anästhesie und Injektionsmittel

73,27 €

39

 

Plastische Lippen-, Wangen- und Zungenbändchenoperation
inklusive Anästhesie und Injektionsmittel

77,07 €

40

 

Kurz(Rausch)narkose exklusive Narkosemittel

24,58 €

41

 

Therapeutische Injektion subcutan, intramusculär bzw. intravenös
(exklusive Medikament)

5,34 €

62

 

Amalgamersetzende Einflächenfüllung im Seitenzahnbereich

46,91 €

72

 

Amalgamersetzende Zweiflächenfüllung im Seitenzahnbereich

60,68 €

82

 

Amalgamersetzende Dreiflächen- oder Mehrflächenfüllung im Zusammenhang im Seitenzahnbereich

79,68 €

92

 

Amalgamersetzender Aufbau mit Höckerdeckung im Seitenzahnbereich

126,71 €

Die Positionen 62, 72, 82, 92 sind nur anwendbar für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, Schwangere und stillende Mütter.

65

 

Mundhygiene für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einmal innerhalb eines Jahres, während kieferorthopädischer Behandlung zweimal innerhalb eines Jahres

66,38 €

IB

 

Interzeptive Behandlung

962,00 €

RI

 

Reparatur im Rahmen der interzeptiven Behandlung

66,30 €

Für Samstags-, Sonn-, Feiertags- und Nachtbehandlung (20 bis 7 Uhr) gelangen die doppelten Tarife zur Anwendung.

Für die bei Pos.Nr. 41 verwendeten Arzneien ist der amtliche Taxpreis maßgebend.

2. Abschnitt:
Kunststoffprothetik abnehmbarer Zahnersatz

römisch eins. Prothesen-Neuherstellung:

 

1. Platte (jeder Größe)

283,81 €

2. Zahn, pro Einheit

17,81 €

3. Klammer (eine mehrarmige Klammer, jedoch nur in einfacher Ausführung)

17,81 €

4. Sauger

17,81 €

römisch II. Totale Kunststoffprothese als Dauerversorgung

1.099,63 €

römisch III. Reparatur von Zahnersatzstücken:

 

a) Reparatur gesprungener oder gebrochener Platten, Wiederbefestigung je Zahn oder Klammer

86,69 €

b) Ersatz eines Zahnes oder einer Klammer, Erweiterung um einen Zahn, Anbringung eines Saugers, künstliches Zahnfleisch ergänzen (Teilunterfütterung)

103,31 €

c) Leistung gemäß a) und b) gemeinsam bzw. Leistungen gemäß a) oder b)

138,94 €

d) Mehr als zwei Leistungen (Einheiten) wie vorstehend, totale Unterfütterung eines partiellen Zahnersatzstückes, Obturator

155,56 €

e) Totale Unterfütterung totaler Zahnersatzstücke

180,50 €

Werden bei totaler Unterfütterung von Prothesenstücken auch Leistungen nach a), b) oder c) notwendig, sind diese gesondert zu vergüten.

3. Abschnitt:
Metallprothetik abnehmbarer Zahnersatz

römisch eins. Prothesen-Neuherstellung:

 

1. Metallgerüstprothese einschließlich fortgesetzter Klammer, Aufruhen und Zahnklammern.

722,25 €

2. Zahn pro Einheit

11,25 €

römisch II. Reparatur von Zahnersatzstücken:

 

x) Anlöten einer Retention, Klammer oder Aufruhe

79,50 €

y) Zwei Leistungen gemäß x), Reparatur eines Metallbügels oder einer fortgesetzten Klammer

95,25 €

z) Mehr als zwei Leistungen gemäß x) oder y) Erweiterung der Metallbasis

107,25 €

Reparaturen im Kunststoffbereich an Metallgerüstprothesen werden nach dem 2. Abschnitt römisch III a) bis d) abgegolten. Die unter x) bis z) angeführten Leistungen werden gesondert abgegolten.

4. Abschnitt:
Kronen an Klammerzähnen

1. Voll-Metallkronen an Klammerzähnen bei Teilprothesen (darunter sind Vollgusskronen und Bandkronen mit gegossener Kaufläche zu verstehen)

264,00 €

2. Verblend-Metall-Keramikkrone (VMK) an Klammerzähnen (parallelisiert) mit den notwendigen Aufruhen, Schultern bzw. Abstützungen inklusive Verbindungen und Lötstellen

434,25 €

Abgegolten werden nur Kronen an Klammerzähnen, die zur Abstützung und zum Halt einer Prothese notwendig und geeignet sind.

5. Abschnitt:
Kieferorthopädische Behandlung auf der Basis abnehmbarer Geräte pro Behandlungsjahr

 

673,40 €

6. Abschnitt:
Reparaturen an abnehmbaren kieferorthopädischen Apparaten

1. Bruch oder Sprung am Kunststoffkörper, Ersatz eines einfachen Drahtelementes

36,40 €

2. Unterfütterung oder Erweiterung eines therapeutisch ausgeschöpften Apparates

46,20 €

3. Reparatur eines Labialbogens, Ersatz einer Dehnschraube

55,30 €

7. Abschnitt:
Zuschüsse für sonstige Leistungen der konservierend-prothetischen Zahnbehandlung
gemäß Paragraph 19, Absatz 3 und 4

Einzelkrone

100,00 €

Stiftzahn

100,00 €

Zahnbrücke (je Teil der Brücke)

100,00 €

Reparatur der Zahnbrücke

11,63 €

Geschiebe

139,53 €

Schädel – Fernröntgen

34,88 €

Schiefe Ebene, Platzhalter, individuell gefertigte
Mundvorhofplatte inklusive Anpassung und Nachkontrolle

49,05 €

Positioner inklusive Anpassung und Nachkontrolle für ein Jahr

72,67 €

Aligner inklusive Anpassung und Nachkontrolle für ein Jahr

330,00 €

Individuell gefertigter Retainer (insbesondere Kleberetainer) pro
Kiefer inklusive Anpassung und Nachkontrolle nach Abschluss
einer kieferorthopädischen Behandlung

49,05 €

Tiefzieh-, Miniplast-, Aufbiss-, Knirscher-, Lingualschiene

50,00 €

Mundhygiene – einmal pro Kalenderjahr

35,00 €

Parodontalbehandlung bei Vorliegen von Parodontose oder Parodontitis – maximal zweimal pro Kalenderjahr

40,00 €

8. Abschnitt:
Tarif für sonstige Leistungen der konservierend-prothetischen Zahnbehandlung
in medizinischen Sonderfällen

Bei Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Tumorpatienten in der postoperativen Rehabilitation, Patienten nach polytraumatischen Kieferfrakturen in der posttraumatischen Rehabilitation, Patienten mit extremer Atrophie der Kiefer- oder Kieferrelationen, die eine normale prothetische Versorgung nicht zulassen:

Einzeitige Implantation

305,23 €

 

Zweizeitige Implantation

523,24 €

 

Krone in Verbindung mit Implantation

313,95 €

 

Zahnbrücke (je Teil der Brücke)

197,67 €

 

Stiftverankerung pulpal gegossen

98,84 €

 

Inlay Stift

23,26 €

 

Stiftverankerung parapulpal je Stelle

29,07 €

 

Entfernung eines Implantates

29,07 €

 

Anker

69,77 €

 

Druckknopf

139,53 €

 

Magnetverankerung

139,53 €

 

Riegel

139,53 €

 

Steg

203,48 €

 

Stegkappe

104,65 €

 

Konuskrone

331,39 €

 

Krone kunststoffverblendet

244,18 €

 

Ringteleskopkrone

331,39 €

 

Teleskopkrone

331,39 €

 

Anfertigung einer Marylandbrücke

209,30 €

 

Voll-Porzellankrone

209,30 €“

 

*

 
 

Die 2. Änderung der SVS-Satzung 2020 wurde am 24.03.2021 von der Hauptversammlung der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen beschlossen und vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit Bescheid vom 25.03.2021, GZ: 2021-0.224.688, genehmigt.

 
 

Der Obmann:

Der leitende Angestellte:

 
 

Lehner

Aubauer