Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

 

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verlautbart gemäß Paragraph 338, Absatz eins, ASVG:

15. Zusatzvereinbarung zum Gruppenpraxen-Radiologie-Gesamtvertrag

 

Dieser Gesamtvertrag wurde am 18. Oktober 2018 abgeschlossen.

 
  

Für den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger:

 

Souhrada

 

Übersicht zu den Anlagen, Beilagen etc.

  1. Ziffer eins
    15. Zusatzvereinbarung zum Gruppenpraxen-Radiologie-Gesamtvertrag