Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet |
Kärntner Gebietskrankenkasse |
Die Kärntner Gebietskrankenkasse verlautbart gemäß Paragraph 13, des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51, in der Fassung der Novelle BGBl römisch eins Nr. 161/2013: |
Kundmachung der |
Die Kärntner Gebietskrankenkasse ist für rechtswirksame Zustellungen und Anträge nach dem Verwaltungsverfahrensrecht unter folgenden Adressen und zu folgenden Zeiten erreichbar.
Andere Orte und Zeiten gelten nur dann, wenn sie der absendenden Stelle nachweislich unter Hinweis auf den jeweiligen Zweck der Sendungen bekannt gegeben wurden oder sich aus der jeweiligen Verfahrensvorschrift (z. B. die Empfangsberechtigung für Parteienvertreter in behördlichen Verfahren usw.) ergeben.
Für Einzelfälle und im Vorhinein festgelegte Zeiträume, welche einen Monat nicht überschreiten dürfen, können abweichende Regeln vereinbart werden. Solche Regeln können der Kärntner Gebietskrankenkasse nur entgegengehalten werden, wenn sie schriftlich mit einem dafür vertretungsbefugten Organ der Kärntner Gebietskrankenkasse vereinbart wurden.
Verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen werden durch die in dieser Kundmachung genannten Adressen und Zeiten nicht verändert.
Die Rechtswirkungen einlangender Sendungen und die Fristenberechnung richten sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften, z. B. nach Paragraph 13, Absatz 5, AVG.
Sendungen, die auf anderen Wegen oder bei anderen Stellen, Anschlüssen usw. einlangen, werden auf Gefahr des Absenders weitergeleitet, sofern die zuständige Stelle klar erkennbar ist.
E-Mails und andere technische Sendungen (Datensätze), bei denen eine technische Prüfung den Verdacht auf nicht nachvollziehbare, allenfalls Gefahren für die Datensicherheit auslösende Veränderungen ergibt (z. B. Virenverseuchung und andere Schadsoftware), werden nicht angenommen und gelten als nicht eingelangt.
Sendungen, die zwar an die Adresse der Kärntner Gebietskrankenkasse, aber namentlich an DienstnehmerInnen oder FunktionsträgerInnen der Kärntner Gebietskrankenkasse gerichtet werden, gelten im Zweifel als persönliche Sendung an die genannte Person, nicht jedoch als Sendung an die Kärntner Gebietskrankenkasse und werden dem/der genannten EmpfängerIn geschlossen vorgelegt, auf Risiko des Absenders weitergeleitet bzw. bis zu deren Rückkehr geschlossen aufbewahrt.
Sendungen, die an die Kärntner Gebietskrankenkasse, aber „zu Handen“, „c/o“ oder mit einer ähnlichen Zuordnung an eine Person einlangen, werden als Sendung an die Kärntner Gebietskrankenkasse betrachtet, geöffnet und dieser Person vorgelegt.
Für persönliche Übermittlung oder durch Boten
Hauptstelle: | Ziffer 9021 Klagenfurt am Wörthersee | Kempfstraße 8, Informationsschalter |
Außenstellen: | Ziffer 9560 Feldkirchen | 10.-Oktober-Straße 24 |
Ziffer 9620 Hermagor | Egger Straße 7 | |
Ziffer 9800 Spittal/Drau | Ortenburger Straße 4 | |
Ziffer 9300 St. Veit/Glan | Platz am Graben 4 | |
Ziffer 9500 Villach | Zeidler-von-Görz-Straße 3 | |
Ziffer 9100 Völkermarkt | Herzog-Bernhard-Platz 11 | |
Ziffer 9400 Wolfsberg | Wiener Straße 4 | |
Für Sendungen per Brief- und Paketpost
Postadresse: | ||
Hauptstelle: | Ziffer 9021 Klagenfurt am Wörthersee | Kempfstraße 8 |
Für Sendungen, die nicht durch die Österreichische Post AG oder einem sonst zur Benützung dieser Adresse berechtigten Betreiber von Zustelldiensten übermittelt werden, ist die Posteingangsstelle der Hauptstelle maßgebend.
Für Sendungen per Brief- und Paketpost an die Außenstellen gelten die für persönliche Übermittlung oder Boten angeführten Adressen.
Für Sendungen per Telefax
Zentraler Telefaxanschluss (für alle Sendungen, für die keine andere Telefaxnummer angeführt ist):
Sendungen aus dem Inland: 050 58 55 – 2539
Sendungen aus dem Ausland +43 50 58 55 – 2539
Für Sendungen per e-mail
Mailadresse (für alle Mails, für die keine andere e-mail Adresse angeführt ist):
kaerntner.gkk@kgkk.at
Sendungen direkt an Mitarbeiter
Die Weiterleitung von an die persönliche E-Mail Adresse einer MitarbeiterIn übermittelten Anbringen,
insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person, ist nicht sichergestellt.
Für Sendungen über Internetformular
www.kgkk.at mit der Auswahlfunktion „Service“
Für Sendungen über das Online-Service „meineSV“
www.kgkk.at und www.meinesv.at
Die Kärntner Gebietskrankenkasse nimmt am elektronischen Rechtsverkehr ERV der österreichischen Justiz teil (Anschriftencode nach den Unterlagen des ERV).
Die elektronische Übermittlung von Anträgen auf Kostenerstattung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Krankenordnung 2016 der Kärntner Gebietskrankenkasse über die dafür von der Kärntner Gebietskrankenkasse zur Verfügung gestellten Online-Services (z. B. das Online Portal „Meine SV“ oder die Datenleitung „Wahlarzthilfe Online“). Eine Übermittlung auf anderen elektronischen Wegen (z. B. per E-Mail) ist nicht zulässig.
Die Empfängsgeräte (Telefax und E-Mail) der KGKK sind auch außerhalb der Amtsstunden (siehe unten) empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der KGKK gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von der KGKK (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
Rückfragen bei technischen Problemen und zum Einlangen der Anbringen (Vollständigkeit, Lesbarkeit etc.) sind an die Hauptstelle unter der Telefonnummer: 050 58 55 0, aus dem Ausland: +43 50 58 55 zu richten.
Hauptstelle und Außenstellen: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 14.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember.
Hauptstelle und Außenstellen: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 14.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember.
Innnerhalb dieser Zeiten können mündliche Auskünfte eingeholt und mündliche Anträge (Anbringen) eingebracht werden.
Telefonanschluss 050 58 55 0
Anrufe aus dem Ausland: +43 50 58 55
Diese Kundmachung gilt ab 1. Jänner 2019 und tritt an die Stelle der amtlichen Verlautbarung Nr. 26/2017.
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Diese Kundmachung wurde vom Vorstand der Kärntner Gebietskrankenkasse am 12. Dezember 2018 beschlossen. | ||
Der Obmann: | Der Direktor: | |
Steiner | Lintner | |