
Geschäftszahl: 2022-0.928.541
Kundmachung
der ÖTGD Programme „Tiergesundheit und Management beim Schwein“, „Impfprophylaxe beim Ferkel“, „PRRS Stabilisierung (Herdebuchzucht, Ferkelerzeuger, Mast“, des GGD Programmes „Salmonellenimpfungen“ sowie der „Richtlinien für die Anerkennung von TGD Aus- und Weiterbildungen für TGD-Tierhalter“ und der Formulare „Betriebserhebungsdeckblatt“, „Betriebserhebungsprotokoll Geschlossener Schweinezucht und –mastbetrieb“, „Betriebserhebungsprotokoll Schweinezuchtbetrieb“, „Betriebserhebungsprotokoll Schweinemastbetrieb“, „Betriebserhebungsprotokoll Rinderbetrieb“, „Betriebserhebungsprotokoll Schafbetrieb“, „Betriebserhebungsprotokoll Ziegenbetrieb“, „Betriebserhebungsprotokoll Farmwildbetrieb“.
In den Anlagen werden die ÖTGD Programme
„Tiergesundheit und Management beim Schwein“ (Anlage_1)
„Impfprophylaxe beim Ferkel“ (Anlage_2),
„PRRS Stabilisierung (Herdebuchzucht, Ferkelerzeuger, Mast)“ (Anlage_3)
das GGD Programm
„Salmonellenimpfungen“ (Anlage_4)
sowie
„Richtlinien für die Anerkennung von TGD Aus- und Weiterbildungen für TGD-Tierhalter“ (Anlage_5)
„Betriebserhebungsdeckblatt“ (Anlage_6)
„Betriebserhebungsprotokoll Geschlossener Schweinezucht und –mastbetrieb“ (Anlage_7)
„Betriebserhebungsprotokoll Schweinezuchtbetrieb“ (Anlage_8)
„Betriebserhebungsprotokoll Schweinemastbetrieb“ (Anlage_9)
„Betriebserhebungsprotokoll Rinderbetrieb“ (Anlage_10)
„Betriebserhebungsprotokoll Schafbetrieb“ (Anlage_11)
„Betriebserhebungsprotokoll Ziegenbetrieb“ (Anlage_12)
„Betriebserhebungsprotokoll Farmwildbetrieb“ (Anlage_13)
gemäß Tierarzneimittelkontrollgesetz – TAKG Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2002,, idgF, – Tiergesundheitsdienst Österreich sowie gemäß Anhang 3 der Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009 Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 434 aus 2009,, idgF, veröffentlicht.
Die Programme treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Das Betriebserhebungsdeckblatt und die Betriebserhebungsprotokolle sind ehest möglich, spätestens ab 1.2.2023, zu verwenden.
Die Kundmachungen
werden – in den betroffenen Bereichen – mit 1.1.2023 aufgehoben.
Diese Kundmachung ersetzt im Zeitpunkt der Veröffentlichung die Kundmachung GZ: 2022-0.897.241, veröffentlicht in den AVN 2022/12.
Wien, am 28.12.2022
Für den Bundesminister:
i.V. Dr. Carolin Krejci