GZ BMG-74600/0172-II/B/10/2015

K U N D M A C H U N G

des Stichprobenplans für die serologische Untersuchung von Rindern auf Rinderbrucellose, enzootische Rinderleukose und IBR/IPV

Gemäß Paragraph 18, Absatz eins und 2 der Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 334 aus 2013,, wird der in der Anlage angeschlossene und von der Bundesministerin für Gesundheit genehmigte risikobasierte Stichprobenplan für die serologische Untersuchung von Rindern auf Rinderbrucellose, enzootische Rinderleukose und IBR/IPV im Jahr 2016 veröffentlicht. Die Durchführung der Untersuchungen im Rahmen dieses Überwachungsprogrammes ist vom Landeshauptmann anzuordnen.

Wien, am 4. Dezember 2015

Für die Bundesministerin

Dr. Ulrich Herzog