§ 36 Abs 1 letzter Satz EStG 1967 besagt nur, wer Arbeitgeber ist, nicht aber, ob ein Dienstverhältnis vorliegt; letztere Frage ist nach § 36 Abs 3 EStG 1967 zu beurteilen.Paragraph 36, Absatz eins, letzter Satz EStG 1967 besagt nur, wer Arbeitgeber ist, nicht aber, ob ein Dienstverhältnis vorliegt; letztere Frage ist nach Paragraph 36, Absatz 3, EStG 1967 zu beurteilen.
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E 26.2.1971, 0783/69 #2 VwSlg 4191 F/1971;