Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 31
Inkrafttretensdatum
01.01.2000
Außerkrafttretensdatum
Index
50/03 Personen- und Güterbeförderung
Text
Abschnitt V
Qualitätskriterien
§ 31.Paragraph 31,
Voraussetzung zur Bereitstellung von Bundesmitteln gemäß den Bestimmungen der §§ 24 Abs. 2 und 26 Abs. 3 ist die Erfüllung nachstehender Kriterien, die für jeden Verkehrsdienst gesondert zu beurteilen sind: Voraussetzung zur Bereitstellung von Bundesmitteln gemäß den Bestimmungen der Paragraphen 24, Absatz 2 und 26 Absatz 3, ist die Erfüllung nachstehender Kriterien, die für jeden Verkehrsdienst gesondert zu beurteilen sind:
Zugänglichkeit der Systeme durch
Berücksichtigung der Bedürfnisse von in ihrer Mobilität physisch beeinträchtigten Personen,
benutzerfreundliche Konzipierung der Fahrzeuge und Fahrkartenausgabegeräte, gute Erreichbarkeit von Haltestellen unter Berücksichtigung möglichst kurzer Umsteige- und Haltestellenwege,
benutzerfreundliche Gestaltung von Verkehrsverbundfahrausweisen und Zeitkarten,
Anbindung von wichtigen Fahrzielen an das öffentliche Regional- und Nahverkehrssystem,
optimale Anknüpfung und Verbindung der Verkehre durch abgestimmte Fahrpläne,
Anbindung von ländlichen Gegenden und Randregionen, auch unter Einsatz bedarfsorientierter alternativer Betriebsformen.
Persönliche und betriebliche Sicherheit, insbesondere Berücksichtigung von
technischen und betrieblichen Vorschriften,
Beleuchtungsgüte der Stationsbauwerke,
Qualifikation des Personals.
Keine schwerwiegenden Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen.
Fahrkomfort durch
Minimierung von Fahrt- und Umsteigedauer, Zuverlässigkeit und Häufigkeit der Fahrten,
Sauberkeit und Komfort der Fahrbetriebsmittel.
Bundesweit einheitliche und verkehrsträgerübergreifende Informationssysteme über Fahrpreise, Fahrpläne, Routenwahl und Umsteigerelationen.
Positive Umweltauswirkung durch Reduktion von Schadstoffemissionen.
Möglichkeit der Benützung der Verkehrsmittel mit Verkehrsverbundfahrausweisen.
Schlagworte
Umsteigeweg, Regionalverkehrssystem, Fahrtdauer
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2016
Gesetzesnummer
20000097
Dokumentnummer
NOR40000887