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Rechtssatz für 8Ob24/18i 5Ob15/20x

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132540

Geschäftszahl

8Ob24/18i; 5Ob15/20x

Entscheidungsdatum

22.10.2020

Rechtssatz

Dem Zahlungsdienstleister wird für den Fall der Sperre eines Zahlungsinstruments nach der Anzeige des Nutzers über Verlust, Diebstahl, missbräuchliche Verwendung oder sonstige nicht autorisierte Nutzung eine Erfolgsverbindlichkeit auferlegt. Er hat dafür zu sorgen, dass eine Nutzung im selben Moment ausgeschlossen ist, in dem die Anzeige eines konkreten Kunden erfolgt. Eine Vereinbarung, wonach die Sperrung vom Zahlungsdienstleister nur „unverzüglich“ veranlasst wird, steht nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 24/18i
    Entscheidungstext OGH 25.01.2019 8 Ob 24/18i
  • 5 Ob 15/20x
    Entscheidungstext OGH 22.10.2020 5 Ob 15/20x

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132540

Im RIS seit

16.05.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2021

Dokumentnummer

JJR_20190125_OGH0002_0080OB00024_18I0000_002

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