Das nach § 67 Abs 6 zweiter Satz EStG 1972 begünstigte Ausmaß einer freiwilligen Abfertigung ist auch um Abfertigungen iSd Abs 3 der Gesetzesstelle zu kürzen, die dem Arbeitnehmer aus demselben Dienstverhältnis zustehen, in dessen Rahmen auch die freiwillige Abfertigung gewährt wird.Das nach Paragraph 67, Absatz 6, zweiter Satz EStG 1972 begünstigte Ausmaß einer freiwilligen Abfertigung ist auch um Abfertigungen iSd Absatz 3, der Gesetzesstelle zu kürzen, die dem Arbeitnehmer aus demselben Dienstverhältnis zustehen, in dessen Rahmen auch die freiwillige Abfertigung gewährt wird.