Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Rechtssatznummer
RS0132426
Geschäftszahl
4Ob241/18x
Entscheidungsdatum
20.12.2018
Norm
Tiroler RettungsdiensteG §10
Rechtssatz
Bei einem den Regelfall darstellenden totalen Krankenhausaufnahmevertrag wird der Behandlungsvertrag durch eine medizinisch notwendige Überstellung in ein höherwertiges Krankenhaus nicht beendet oder unterbrochen. Die Kosten der Behandlung im höherwertigen Krankenhaus sind als weitere Behandlungskosten anzusehen. Das Gleiche gilt für die Kosten der Überstellung.
Entscheidungstexte
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4 Ob 241/18x
Entscheidungstext
OGH
20.12.2018
4 Ob 241/18x
Beisatz: § 10 Abs 1 des Tiroler Rettungsdienstgesetzes normiert eine subsidiäre Kostentragungsregelung, die erst dann zur Anwendung gelangt, wenn sonst keine Pflicht zur Kostentragung bzw Kostenübernahme ex lege oder ex contractu besteht. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132426
Im RIS seit
04.03.2019
Zuletzt aktualisiert am
18.03.2019
Dokumentnummer
JJR_20181220_OGH0002_0040OB00241_18X0000_001