Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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NÖ Kindergartengesetz 2006 § 15

Kurztitel

NÖ Kindergartengesetz 2006

Kundmachungsorgan

LGBl. 5060-3

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 15

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

50 Schulen, Schülerheime und Kindergärten

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 15,

Widmung und Verwendung von Gebäuden und Liegenschaften

  1. Absatz einsMit Inbetriebnahme gemäß Paragraph 14, Absatz eins und 2 gelten die erforderlichen Räume, Gebäude, und sonstigen Liegenschaften als zur ausschließlichen Verwendung für Zwecke des Kindergartens gewidmet.
  2. Absatz 2Die Verwendung von Gebäuden und Liegenschaften eines Kindergartens während der Kindergartenöffnungszeiten für andere Zwecke, von Katastrophenfällen abgesehen, bedarf der Anzeige an die Landesregierung. Jedenfalls ist auf das allgemeine Rauchverbot in Kindergärten zu achten und sind die Räume gereinigt zu übergeben.
  3. Absatz 3Die Landesregierung kann die Verwendung nach Absatz 2, binnen 8 Wochen nach Einlangen der Anzeige untersagen, wenn durch die angestrebte Verwendung die ordnungsgemäße Führung des Kindergartens gefährdet wäre.
  4. Absatz 4Der Kindergartenerhalter hat die Aufhebung der Widmung von Gebäuden und Liegenschaften für Kindergartenzwecke der Landesregierung anzuzeigen. Diese hat die Maßnahme binnen drei Monaten ab Einbringung der Anzeige zu untersagen, wenn dadurch die Interessen des Kindergartens beeinträchtigt sind.
  5. Absatz 5Die Landesregierung hat die Aufhebung der Widmung von Gebäuden und Liegenschaften für Kindergartenzwecke von Amts wegen anzuordnen, wenn sie für Kindergartenzwecke nicht mehr geeignet sind.
  6. Absatz 6Mit der Auflassung gemäß Paragraph 26, erlischt die Widmung der Gebäude und sonstigen Liegenschaften für Kindergartenzwecke.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2015

Gesetzesnummer

20000776

Dokumentnummer

LNO40007335

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/5060/P15/LNO40007335

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