Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 91/13/0187

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6747 F/1993

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

91/13/0187

Entscheidungsdatum

20.01.1993

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/13/0193 E 13. September 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Eine nachhaltige Tätigkeit liegt vor, wenn mehrere aufeinanderfolgende gleichartige Handlungen unter Ausnützung derselben Gelegenheit und derselben dauernden Verhältnisse ausgeführt werden oder wenn die tatsächlichen Umstände auf den Beginn oder die Fortsetzung einer gewerblichen Tätigkeit hinweisen. Die 1986 nur neun Monate währende Tätigkeit des Abgabepflichtigen stand der Nachhaltigkeit nicht entgegen, weil grundsätzlich nicht die Dauer der Tätigkeit, sondern die - hier wohl unbestreitbare - Absicht, sie zu wiederholen, maßgeblich ist vergleiche Philipp, Komm zum GewStG, 26 Nachtrag, April 1989, Textziffer 1 - 50 und 52).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130187.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2009

Dokumentnummer

JWR_1991130187_19930120X01

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