Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 94/15/0194

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

94/15/0194

Entscheidungsdatum

06.04.1995

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/13/0050 2 Im Falle der Veräußerung eines Kommanditanteiles ist das Kapitalkonto bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes zu berücksichtigen.

Stammrechtssatz

Bei negativem Betriebsvermögen ist zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes der um die Veräußerungskosten gekürzte Veräußerungserlös um das Minuskapital zu erhöhen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994150194.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994150194_19950406X04

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