Erträgnisse eines Wirtschaftsgutes, das notwendiges Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes darstellt, fallen gem § 21 Abs 1 EStG unter die Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft (hier Erträgnisse auf Grund eines Anteilsrechtes an einer Tir Agrargemeinschaft).Erträgnisse eines Wirtschaftsgutes, das notwendiges Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes darstellt, fallen gem Paragraph 21, Absatz eins, EStG unter die Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft (hier Erträgnisse auf Grund eines Anteilsrechtes an einer Tir Agrargemeinschaft).