Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0463/68

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0463/68

Entscheidungsdatum

08.04.1970

Index

UStG
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1959 §7 Abs6

Rechtssatz

Die Anwendung des Paragraph 7, Absatz 6, UStG setzt die Übertragung eines "lebenden Betriebes" voraus. Eine bloße Betriebsaufgabe genügt nicht. Aus der Regelung des Paragraph 16, EStG, welche in gewisser Hinsicht die Betriebsveräußerung und die Betriebsaufgabe steuerlich gleichstellt, kann für das Gebiet der Umsatzsteuer kein entsprechender Schluss gezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1968000463.X01

Im RIS seit

17.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2023

Dokumentnummer

JWR_1968000463_19700408X01

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