Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1782/56

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 2228 F/1960

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1782/56

Entscheidungsdatum

13.05.1960

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §6 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens zum Teilwert stellt eine Ausnahme dar. Grundsätzlich sind nämlich Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA, und die sonstigen Wirtschaftsgüter des Betriebes mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten anzusetzen. Gegenüber diesen Normalbewertungen kommt der Ansatz des Teilwertes bei Anlagegütern nur dann in Frage, wenn er niedriger ist, wobei gemäß Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 3, AktG bzw Paragraph 23, Ziffer 3, GmbHG der Ansatz des höheren Anschaffungspreises oder Herstellungspreises auch bei geringerem Zeitwert möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1956001782.X01

Im RIS seit

13.05.1960

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2016

Dokumentnummer

JWR_1956001782_19600513X01

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