Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1385/74

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4780 F/1975;

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1385/74

Entscheidungsdatum

28.01.1975

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1967 §77 Abs3;

Rechtssatz

Sind sonstige Bezüge bei Durchführung des Jahresausgleiches nach dem zweiten Satz des Paragraph 77, Absatz eins, EStG 1967 den laufenden Bezügen zuzurechnen, dann ist die von diesen zuzurechnenden sonstigen Bezügen einbehaltene Lohnsteuer auf die sich aus der Durchführung des Jahresausgleiches ergebende Lohnsteuer auch dann anzurechnen, wenn sie (zu Unrecht) mit festen Steuersätzen einbehalten wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974001385.X02

Im RIS seit

28.01.1975

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2015

Dokumentnummer

JWR_1974001385_19750128X02

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