Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0943/68

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4028 F/1970;

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0943/68

Entscheidungsdatum

11.02.1970

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1967 §19 Abs1 Z1;
EStG 1967 §36 Abs3;

Rechtssatz

Wenn ein im Betrieb seiner Mutter mitarbeitender Sohn für seine Tätigkeit jahrelang keinerlei Barzahlungen erhält und die ihm angeblich zustehenden Lohnforderungen fortlaufend lediglich als von ihm seiner Mutter gewährten Darlehen verbucht werden, so ist das Einverständnis des Sohnes mit diesem Vorgehen nicht in den einem Dienstnehmer auf Grund des bestehenden Dienstverhältnisses eigentümlichen wirtschaftlichen Erwägungen begründet, sondern in Erwägungen, die in dem bestehenden Familienband wurzeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1968000943.X02

Im RIS seit

11.02.1970

Dokumentnummer

JWR_1968000943_19700211X02

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