Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 91/15/0083

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

91/15/0083

Entscheidungsdatum

17.08.1994

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Eine Zurechnung des Leasinggutes an den Leasingnehmer erfolgt, wenn dieser das Recht hat, das Leasinggut nach Ablauf der Vertragsdauer weiter zu nutzen oder um einen bestimmten, einer bloßen Anerkennung gleichkommenden Kaufpreis zu erwerben; ebenso, wenn das Leasinggut so auf die individuellen Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten ist, daß seine anderweitige Verwendung nach Ablauf der Vertragsdauer für die Vertragspartner nicht sinnvoll wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991150083.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1991150083_19940817X02

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