Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 2011/13/0092

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 8944 F/2014

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2011/13/0092

Entscheidungsdatum

24.09.2014

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall fehlt es an einem Vorbringen, dem entnehmbar wäre, dass und inwiefern sich die Einbindung der KG, deren persönlich haftender Gesellschafter wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist, in die Verhältnisse zwischen dieser GmbH und ihrem Geschäftsführer nicht in der Ausstellung von Rechnungen erschöpfte, sodass die KG nicht nur als "Zahlstelle" diente vergleiche in diesem Zusammenhang etwa Tanzer, ÖStZ 2009/230, Seite 124, 125 und 127). Fehlt es schon an einem solchen Vorbringen, so ist es für die Zurechnung des Entgelts für die Geschäftsführertätigkeit an den Geschäftsführer nicht entscheidend, ob die Annahme einer Umgehungsabsicht schlüssig begründet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011130092.X01

Im RIS seit

28.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2018

Dokumentnummer

JWR_2011130092_20140924X01

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