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Lehrplan - neuapostolischer Religionsunterricht Anl. 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan - neuapostolischer Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 82/2006 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 108/2016

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Anl. 2

Inkrafttretensdatum

24.02.2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2020

Index

70/07 Schule und Kirche

Text

Anlage 2

LEHRPLAN FÜR DEN NEUAPOSTOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT DES

BERUFSVORBEREITUNGSJAHRES AN SONDERSCHULEN (AUSGENOMMEN DIE

SONDERSCHULE FÜR SCHWERSTBEHINDERTE KINDER)

  1. Ziffer eins
    Bildungsziele und Lehraufgaben:

Der Religionsunterricht stellt sich die Aufgabe, die Jugend entsprechend dem christlichen Ideal religiös-sittlich zu erziehen und sie zu befähigen, ein erfülltes Gemeindeleben zu führen. Aufbauend auf dem bis zur 8. Schulstufe erworbenen Wissen soll eine Vertiefung des Verständnisses der Lehre der Kirche erzielt werden. Dadurch soll der Jugendliche befähigt werden, sich mit den auftretenden Lebens- und Glaubensfragen erfolgreich auseinanderzusetzen, sich dazu ein sicheres und selbständiges Urteil zu bilden sowie seinen Mitmenschen tolerant und liebevoll zu begegnen, um in weiterer Folge auch seine Aufgaben und Verpflichtungen im Berufsleben, in Staat und Gesellschaft bewältigen zu können.

Dem jungen Menschen soll ein umfassender Überblick über alle Lebens- und Glaubensfragen geboten werden. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei den entwicklungsbedingten Problemen und der Konfrontation mit dem gegenwärtigen Weltbild zu. Die sachliche Auseinandersetzung mit allen den Glauben berührenden Fragen soll den jungen Menschen befähigen, seine Aufgabe in Kirche und Gemeinde als mündiger Christ im Geiste des Evangeliums zu erfüllen. Dadurch soll er in seiner gesamten Lebensführung Gott und der Gemeinde Ehre bereiten.

  1. Ziffer 2
    Allgemeine Bemerkungen und didaktische Grundsätze:

Verstärkt beachtet werden muss, dass das Bildungsziel nicht allein durch den Unterricht erreicht werden kann. Der ständige Bezug auf die Umweltsituation der Schülerin bzw. des Schülers und ihrer bzw. seiner Stellung in der Gemeinschaft ist unerlässlich. Das Unterrichtsergebnis darf sich nicht allein in den vorgegebenen Aussagen erschöpfen. Die Schülerin bzw. der Schüler soll vielmehr zur Beantwortung ihrer bzw. seiner persönlichen Fragen und zur Bewältigung ihrer bzw. seiner individuellen Probleme geführt werden. Ihre bzw. seine Persönlichkeit soll im Hinblick auf sein Glaubensverhältnis und Glaubensleben sowie auf seine Aufgaben in der Gesellschaft und im Staat entwickelt werden. Unter dem Aspekt der Berufsvorbereitung sollen auch Fragen zum eigenen Charakter, Interessen, Fähigkeiten, Wünsche und Ziele bezüglich der Berufswahl behandelt werden.

Gebet und Lied nehmen einen wichtigen Platz im Unterricht ein. Dabei soll das „Lernen mit allen Sinnen“ und das Vorgehen in kleinen Schritten berücksichtigt werden, damit der Sprung von der Einführung und Einübung zur Vertiefung vollzogen werden kann.

  1. Ziffer 3
    Lehrstoff:
    • Strichaufzählung
      Die Neuapostolische Kirche als Fortführung der ersten Apostelkirche.
    • Strichaufzählung
      Spezielle Vorbereitung auf die Konfirmation.
    • Strichaufzählung
      Entstehung und Aufbau der Bibel.
    • Strichaufzählung
      Die Amtsgaben und Sakramente der Neuapostolischen Kirche.
    • Strichaufzählung
      Das Leben als neuapostolischer Christ in unserer Zeit.
    • Strichaufzählung
      Die zehn Gebote und die Glaubensartikel.
    • Strichaufzählung
      Motivation zur aktiven Beteiligung anhand von Projektunterricht.
    • Strichaufzählung
      Gottesbegriff – die Dreieinigkeit Gottes.

Schlagworte

Lebensfrage

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2016

Gesetzesnummer

20004593

Dokumentnummer

NOR40075566

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