Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 91/17/0170

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

91/17/0170

Entscheidungsdatum

14.07.1994

Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
LAO NÖ 1977 §183 Abs1;

Rechtssatz

Die AbgBeh hat auf Grund der in der Sachverhaltsdarstellung zur Einkommenssituation und Vermögenssituation wiedergegebenen Behauptungen des Abgabenpflichtigen entsprechende Feststellungen zu treffen. Erst auf Grund derartiger Feststellungen wäre eine Entscheidung der Frage möglich, ob ein wirtschaftliches Mißverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich des Abgabenpflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt, daß die Einhebung unbillig iSd Paragraph 183, Absatz eins, NÖ LAO 1977 erscheint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991170170.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1991170170_19940714X08

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