Bei Ermittlung des Veräußerungsgewinnes können die Tageswerte der veräußerten Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Veräußerung nicht berücksichtigt werden (Hinweis E 27.11.1964, 8/63). - Die Heranziehung des Einheitswertes kommt bei Ermittlung des Veräußerungsgewinnes nicht in Frage (Hinweis E 30.9.1960, 262/58, VwSlg 2284 F/1960). - Auch bei der Veräußerungsgewinnermittlung ist davon auszugehen, daß die AfA von der veräußerten Wirtschaftsgütern laufend vorgenommen wurde (Hinweis E 30.9.1960, 262/58, VwSlg 2284 F/1960).
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E 30.4.1969, 225/68 #1 VwSlg 3899 F/1969