Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0758/67

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 3645 F/1967

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0758/67

Entscheidungsdatum

07.07.1967

Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §93 Abs1 litb

Rechtssatz

Zu den Einkünften, von denen "ein Steuerabzug nicht vorzunehmen ist", gehören auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (hier: Ruhebezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung), hinsichtlich derer das Besteuerungsrecht auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens einem anderen Staate zukommt, sodaß sie im Inlande unversteuert bleiben und lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1967000758.X02

Im RIS seit

31.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2019

Dokumentnummer

JWR_1967000758_19670707X02

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