soweit bestehende Gesetze, Verordnungen und internationale Übereinkommen nicht entgegenstehen, den Truppen erlauben, ungeladene Waffen während der Einreise, während des Transports zum und vom Übungsgebiet und während der anschließenden Rückverlegung zu tragen sowie Waffen und Munition im Übungsgebiet gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen mit sich zu führen. Die Zollvergünstigungen des NATO-SOFA sollen auch auf Entsendestaaten, die nicht Parteien des PfP-SOFA sind, Anwendung finden;