Ein einheitliches Wirtschaftsgut liegt dann vor, wenn die Bestandteile in einem einheitlichen Nutzungszusammenhang und Funktionszusammenhang stehen (Hinweis Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 02te Auflage, Randzahl 38 zu § 4). Der Erwerb der Bestandteile von verschiedenen Käufern und die Ausstellung verschiedener Rechnungen steht der Beurteilung als einheitliches Wirtschaftsgut nicht entgegen. (Hier: Sowohl LKW mit Mischeraufbau, als auch LKW mit Mischeraufbau, Betonpumpe sowie Betonverteilermast stellen jeweils ein einheitliches Wirtschaftsgut dar.)Ein einheitliches Wirtschaftsgut liegt dann vor, wenn die Bestandteile in einem einheitlichen Nutzungszusammenhang und Funktionszusammenhang stehen (Hinweis Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 02te Auflage, Randzahl 38 zu Paragraph 4,). Der Erwerb der Bestandteile von verschiedenen Käufern und die Ausstellung verschiedener Rechnungen steht der Beurteilung als einheitliches Wirtschaftsgut nicht entgegen. (Hier: Sowohl LKW mit Mischeraufbau, als auch LKW mit Mischeraufbau, Betonpumpe sowie Betonverteilermast stellen jeweils ein einheitliches Wirtschaftsgut dar.)