Präambel
Unter Bezugnahme auf den Vertrag vom 25. Oktober 2005 über die Gründung der Energiegemeinschaft (im Folgenden als Gründungsvertrag bezeichnet);
mit der Feststellung, dass sich gemäß Artikel 72 des Gründungsvertrages der Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft in Wien befindet;
im Bestreben, den Status sowie die Privilegien und Immunitäten der Energiegemeinschaft in der Republik Österreich festzulegen und der Energiegemeinschaft die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Funktionen zu ermöglichen;
in Anbetracht der Unterstützung für den Aufbau und Betrieb der Energiegemeinschaft durch die Republik Österreich;
sind die Republik Österreich und die Energiegemeinschaft wie folgt übereingekommen: