Bundesrecht konsolidiert

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Personenstandsgesetz 2013 § 11

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Personenstandsgesetz 2013

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 16/2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2016

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 11

Inkrafttretensdatum

01.04.2017

Außerkrafttretensdatum

24.05.2018

Abkürzung

PStG 2013

Index

41/03 Personenstandsrecht

Text

Inhalt der Eintragung – Geburt

Paragraph 11,
  1. Absatz einsÜber die allgemeinen und besonderen Personenstandsdaten des Kindes hinaus sind einzutragen:
    1. Ziffer eins
      der Zeitpunkt der Geburt des Kindes;
    2. Ziffer 2
      die Wohnorte der Eltern und gegebenenfalls Angaben nach Paragraph 37, Absatz 2, zweiter Satz;
    3. Ziffer 3
      Informationen, die darüber hinaus für die Vornamensgebung maßgeblich sind sowie
    4. Ziffer 4
      die allgemeinen Personenstandsdaten der gemäß Paragraph 67, Absatz eins, Ziffer eins, Erklärenden oder die Bezeichnung des Jugendwohlfahrtsträgers nach Paragraph 147, Absatz 4, des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches – ABGB, JGS Nr. 946/1811.
  2. Absatz 2Darüber hinaus sind Veränderungen im Personenstand oder der Staatsangehörigkeit des Kindes und Veränderungen des Namens eines Elternteils darzustellen.
  3. Absatz 3Aus der Änderungseintragung müssen die Rechtswirkungen des Vorganges auf den Personenstand und, wenn notwendig, der Tag des Eintrittes der Rechtswirkungen hervorgehen.
  4. Absatz 4Soweit auch das Religionsbekenntnis bekannt gegeben wird, haben die Personenstandsbehörden dies gemäß Absatz eins, zu verarbeiten.
  5. Absatz 5Soweit ein Obsorgebeschluss oder eine vor Gericht geschlossene oder genehmigte Vereinbarung über die Obsorge durch ein ordentliches Gericht mitgeteilt wird (Paragraph 7, Absatz 2,) oder eine Obsorgeerklärung durch die Personenstandsbehörde beurkundet wird (Paragraph 67, Absatz 5,), haben die Personenstandsbehörden dies gemäß Absatz eins, zu verarbeiten.

Im RIS seit

09.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2018

Gesetzesnummer

20008228

Dokumentnummer

NOR40189611

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2013/16/P11/NOR40189611

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