Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für Ra 2024/07/0197

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

Ra 2024/07/0197

Entscheidungsdatum

04.09.2025

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2024/07/0198 E 04.09.2025

Rechtssatz

Die nach Paragraph 32, Absatz 2, VStG erforderliche Verfolgungshandlung ist zwar nur dann im Sinn einer Unterbrechung der Verjährungsfrist ausreichend, wenn dem Beschuldigten das vorgeworfene Verhalten hinsichtlich aller maßgeblichen Tatbestandselemente vorgehalten wird, es kommt aber in diesem Stadium des Verfahrens auf eine (zutreffende) rechtliche Qualifikation des Verhaltens im Zusammenhang mit der Verfolgungshandlung (noch) nicht an; die Verfolgungshandlung bezieht sich nur auf die Tat selbst, nicht auf deren rechtliche Wertung. In diesem Sinn ist es auch ohne Belang, ob der Beschuldigte die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer juristischen Personen, als verantwortlicher Beauftragter bzw. als abfallrechtlicher Geschäftsführer nach Paragraph 26, Absatz eins, AWG 2002 oder verantwortliche Person nach Paragraph 26, Absatz 6, AWG 2002 zu verantworten hat, weil diese Frage nicht Tatbestandselement der ihm zur Last gelegten Übertretung, sondern ein die Frage der Verantwortlichkeit der von Anfang an als beschuldigt angesprochenen Person betreffendes Merkmal ist, das aber auf die Vollständigkeit der Verfolgungshandlung im Sinne des Paragraph 32, VStG ohne Einfluss ist (VwGH 16.9.2020, Ra 2020/09/0036).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024070197.L06

Im RIS seit

07.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2025

Dokumentnummer

JWR_2024070197_20250904L06

Navigation im Suchergebnis