Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 2005/07/0118

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 16981 A/2006

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

2005/07/0118

Entscheidungsdatum

06.07.2006

Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Rechtssatz

Paragraph 26, Absatz eins, AWG 2002 steht in engem Zusammenhang mit Paragraph 25, Absatz eins, legcit. So ist aus der ausdrücklichen Bezugnahme auf den Erlaubniswerber, der für den Fall, dass er die in Bezug auf die auszuübende Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht selbst nachweist, einen abfallrechtlichen Geschäftsführer zu bestellen hat, zu schließen, dass sich die Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers nur auf diejenigen Tätigkeiten des Sammelns und Behandelns von Abfällen bezieht, die ihrerseits einer Erlaubnispflicht unterliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005070118.X09

Im RIS seit

31.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2013

Dokumentnummer

JWR_2005070118_20060706X09

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