Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für Ra 2018/03/0113

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0113

Entscheidungsdatum

11.03.2019

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG räumt dem Beschuldigten ein Recht darauf ein, dass im Spruch die richtige als erwiesen angenommene Tat aufscheint. Wird im Spruch die als erwiesen angenommene Tat unzutreffend umschrieben, stellt dies eine offenkundige Verletzung des Gesetzes zum Nachteil des Bestraften dar vergleiche etwa VwGH 30.6.2011, 2011/03/0078).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030113.L01

Im RIS seit

01.04.2019

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2019

Dokumentnummer

JWR_2018030113_20190311L01

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