Betriebseinnahmen sind durch den Betrieb veranlasste Vermögensvermehrungen. Prämienzahlungen für eine Betriebsunterbrechungsversicherung bilden laufende Betriebsausgaben. Eine Zahlung auf Grund einer solchen Versicherung bildet eine Betriebseinnahme (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2002, 96/13/0101, und Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, § 4 Abs. 4 allgemein, Stichwort Versicherungsprämien).Betriebseinnahmen sind durch den Betrieb veranlasste Vermögensvermehrungen. Prämienzahlungen für eine Betriebsunterbrechungsversicherung bilden laufende Betriebsausgaben. Eine Zahlung auf Grund einer solchen Versicherung bildet eine Betriebseinnahme vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2002, 96/13/0101, und Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Paragraph 4, Absatz 4, allgemein, Stichwort Versicherungsprämien).