Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Entscheidungsdatum
28.05.1997
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/12 90/13/0027 2
Stammrechtssatz
Grundsätzlich hat der Spruch eines die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides den maßgeblichen Wiederaufnahmetatbestand anzuführen; es darf hiebei jedoch nicht übersehen werden, daß einen Bescheid Spruch und Begründung ausmachen und die Begründung dann, wenn der Spruch für sich allein Zweifel an seinem Inhalt offen läßt, als Auslegungsbehelf des Spruches herangezogen werden kann (Hinweis E 20.6.1990, 90/16/0003).
Schlagworte
Einhaltung der Formvorschriften
Rechtsmittelbelehrung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994130032.X01
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010
Dokumentnummer
JWR_1994130032_19970528X01