Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für 82/13/0180

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

82/13/0180

Entscheidungsdatum

07.03.1984

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Die Beratung und Unterstützung hinsichtlich musealorganisatorischer und museal-technischer Fragen stellt keine künstlerische Tätigkeit dar. Sie führt auch unter dem Aspekt, daß dabei Leihgaben verwaltet werden, nicht zur Annahme einer sonstigen selbständigen Arbeit iS des Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 2, EStG. Eine solche setzt nämlich voraus, daß ihr HAUPTZWECK in der Verwaltung fremden Vermögens besteht. Dies ist bei einer hauptsächlich beratenden Tätigkeit nicht der Fall. Die Tätigkeit ist daher als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982130180.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2011

Dokumentnummer

JWR_1982130180_19840307X01

Navigation im Suchergebnis