Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Gericht
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 7732 F/2002
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2000/14/0148
Entscheidungsdatum
02.07.2002
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1988 §25;
EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz
Wohl ist die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden zu vorgegebenen Zeiten bzw. auf Abruf durch den Arbeitgeber zu leisten, ein starkes Indiz für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, doch kommt das kurzfristige einvernehmliche Vereinbaren der Arbeitszeit auch bei Gelegenheitsarbeitern vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000140148.X05
Im RIS seit
18.11.2002
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013
Dokumentnummer
JWR_2000140148_20020702X05