Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
-
-
-
Gericht
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 7732 F/2002
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2000/14/0148
Entscheidungsdatum
02.07.2002
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1988 §22;
EStG 1988 §23;
EStG 1988 §25;
EStG 1988 §47 Abs2;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/14/0056 E 2. Juli 2002 RS 1
Stammrechtssatz
Nach Lehre und Rechtsprechung sind bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit, d.h. die Verpflichtung einer natürlichen Person als Dienstnehmer, bei ihrer Tätigkeit die Weisungen eines anderen - des Dienstgebers - zu befolgen, sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Es ist daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Für die Frage nach dem Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung wie Dienstvertrag oder Werkvertrag an. Vielmehr sind die tatsächlich verwirklichten vertraglichen Vereinbarungen entscheidend (Hinweis E 5.10.1994, 92/15/0230).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000140148.X01
Im RIS seit
18.11.2002
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013
Dokumentnummer
JWR_2000140148_20020702X01