Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2006/13/0140
Entscheidungsdatum
28.04.2009
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
Norm
LiebhabereiV 1993 §1 Abs2;
Rechtssatz
Eine (Eigentums-) Wohnung stellt unabhängig von der Größe ein Wirtschaftsgut dar, das sich in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet, auch wenn die Wohnung durch eine Körperschaft (z.B. GesmbH) bewirtschaftet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006130140.X01
Im RIS seit
21.05.2009
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009
Dokumentnummer
JWR_2006130140_20090428X01