Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0733/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0733/80

Entscheidungsdatum

22.04.1980

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
EStG 1972 §24 Abs2;
EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
EStG 1972 §37 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teiles eines Betriebes voraus, der es auf Grund seiner Geschlossenheit dem Erwerber ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Auf den Fall der Aufgabe eines Teilbetriebes übertragen bedeutet dieser Rechtssatz, daß die veräußerten bzw in das Privatvermögen übertragenen Wirtschaftsgüter einen komplexen Organismus bilden müssen, der - für den fiktiv gedachten Fall der Veräußerung - den Fortbetrieb durch den Erwerber ermöglicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980000733.X02

Im RIS seit

22.04.1980

Dokumentnummer

JWR_1980000733_19800422X02

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