Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2018/18/0455
Entscheidungsdatum
14.03.2019
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/18/0441 E 14. März 2019 RS 2
Stammrechtssatz
Maßgebliche Indizien für einen aus innerer Überzeugung vollzogenen Religionswechsel sind beispielsweise das Wissen über die neue Religion, die Ernsthaftigkeit der Religionsausübung, welche sich etwa in regelmäßigen Gottesdienstbesuchen oder sonstigen religiösen Aktivitäten manifestiert, eine mit dem Religionswechsel einhergegangene Verhaltens- bzw. Einstellungsänderung des Konvertiten sowie eine schlüssige Darlegung der Motivation bzw. des auslösenden Moments für den Glaubenswechsel.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018180455.L02
Im RIS seit
08.04.2019
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2019
Dokumentnummer
JWR_2018180455_20190314L02