Unter Aufwendungen iSd § 34 EStG 1972 sind nur vermögensmindernde Ausgaben, also solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind (Hinweis E 30.4.1985, 82/14/0312).Unter Aufwendungen iSd Paragraph 34, EStG 1972 sind nur vermögensmindernde Ausgaben, also solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind (Hinweis E 30.4.1985, 82/14/0312).