Art18 B-VG; GewO 1973; keine Bedenken gegen §69 Abs2; Vermittlertätigkeit des Immobilienmaklers, Kundenschutz; keine Gesetzwidrigkeit einiger Worte in §4 Abs3 der Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl. Nr. 323/1978Art18 B-VG; GewO 1973; keine Bedenken gegen §69 Abs2; Vermittlertätigkeit des Immobilienmaklers, Kundenschutz; keine Gesetzwidrigkeit einiger Worte in §4 Abs3 der Ausübungsregeln für Immobilienmakler, Bundesgesetzblatt Nr. 323 aus 1978,