Bundesrecht konsolidiert

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Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien Art. 355

Kurztitel

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 115/2016

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 355

Inkrafttretensdatum

01.07.2016

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

KAPITEL 15
ÖFFENTLICHE GESUNDHEITNächster Suchbegriff

ARTIKEL 355

Die Vertragsparteien kommen überein, ihre Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Vorheriger SuchbegriffGesundheitNächster Suchbegriff auszubauen, um die Sicherheit der öffentlichen Vorheriger SuchbegriffGesundheitNächster Suchbegriff und den Schutz der menschlichen Vorheriger SuchbegriffGesundheit zu erhöhen, da dies ein wesentliches Element der nachhaltigen Entwicklung und des Wirtschaftswachstums darstellt.

Im RIS seit

21.07.2016

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2016

Gesetzesnummer

20009584

Dokumentnummer

NOR40184651

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