Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 90/15/0124

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

90/15/0124

Entscheidungsdatum

31.03.1992

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/16/0127 E 14. Jänner 1988 VwSlg 6282 F/1988 RS 3

Stammrechtssatz

Die Regelung des Paragraph 41, Absatz eins, VwGG schließt keinesfalls eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle in der Richtung aus, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, dh den Denkgesetzen entsprechen. Die Beweiswürdigung der Behörde ist der Überprüfung durch den VwGH daher insoweit nicht entzogen, als die Feststellungen der Behörde auf aktenwidrigen Annahmen auf den Denkgesetzen widersprechenden Schlußfolgerungen oder auf einer mangelhaften Ermittlung des Sachverhaltes beruhen.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150124.X04

Im RIS seit

31.03.1992

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009

Dokumentnummer

JWR_1990150124_19920331X04

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