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7 Ob 336/97f
Entscheidungstext
OGH
10.03.1998
7 Ob 336/97f
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2 Ob 41/99i
Entscheidungstext
OGH
25.02.1999
2 Ob 41/99i
Vgl; Beisatz: Dem Schriftformerfordernis wird auch durch Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen eine Gerichtsstandsklausel enthalten ist, entsprochen, wenn der Vertragstext ausdrücklich auf die AGB Bezug nimmt. (T1); Veröff: SZ 72/37
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1 Ob 358/99z
Entscheidungstext
OGH
28.04.2000
1 Ob 358/99z
Vgl; Beisatz: Unter dem auszulegenden Gesetzesterminus "schriftlicher Abschluss der Gerichtsstandsvereinbarung" ist im Wege einfacher logischer Auslegung bei einer Gerichtsstandsvereinbarung in zwei Urkunden jede schriftliche Mitteilung, also auch ein Telegramm, aber auch eine mit einem Telefaxgerät oder Telex übermittelte Mitteilung zu verstehen, somit - bei Telegramm und Telex - unabhängig davon, ob auf dem Text eine Unterschrift aufscheint. (T2); Veröff: SZ 73/76
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7 Ob 320/00k
Entscheidungstext
OGH
30.03.2001
7 Ob 320/00k
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Art 17 Abs 1 EuGVÜ. (T3)
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6 Ob 185/02b
Entscheidungstext
OGH
29.08.2002
6 Ob 185/02b
Vgl auch; Beisatz: Kommt der Vertrag durch Angebot und Annahme in verschiedenen Urkunden zustande, so genügt der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Gerichtsstandsklausel enthalten, im Angebot, wenn die eine Partei diesem unter Anwendung normaler Sorgfalt nachgehen kann und die genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Partei tatsächlich zugegangen sind. (T4)
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6 Ob 176/03f
Entscheidungstext
OGH
02.10.2003
6 Ob 176/03f
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T2
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1 Ob 63/03a
Entscheidungstext
OGH
18.11.2003
1 Ob 63/03a
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Art 23 Abs 1 EuGVVO. Ferner muss feststehen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei vor Vertragsabschluss auch tatsächlich vorgelegen sind. (T5)
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8 Ob 83/05x
Entscheidungstext
OGH
08.09.2005
8 Ob 83/05x
Auch; Beis wie T1; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Art 23 EuGVVO. (T6); Veröff: SZ 2005/128
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5 Ob 233/05h
Entscheidungstext
OGH
10.01.2006
5 Ob 233/05h
Beis wie T1
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2 Ob 280/05y
Entscheidungstext
OGH
07.02.2007
2 Ob 280/05y
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Durch die Paraphierung direkt unter die Fußzeile mit dem Hinweis auf die Allgemeinen Bedingungen und den Gerichtsstand wurde die darin enthaltene Gerichtsstandvereinbarung zur Kenntnis genommen. Von einer unbemerkten Aufnahme der Gerichtsstandvereinbarung kann, da die Absicht des Vertragspartners, Verträgen grundsätzlich ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundezulegen, der Klägerin auf Grund der seit 2002 bestandenen Geschäftsbeziehung nicht verborgen geblieben sein konnte, keine Rede sein. (T7)
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2 Ob 192/07k
Entscheidungstext
OGH
24.01.2008
2 Ob 192/07k
Vgl; Vgl Beis wie T4; Vgl Beis wie T5; Beisatz: Die eine Gerichtsstandsklausel enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: VOB/B) müssen spätestens im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den Vertragspartnern vorliegen. Die leichte Abfragbarkeit der VOB/B im Internet ändert daran nichts. (T8)
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10 Ob 9/11p
Entscheidungstext
OGH
01.03.2011
10 Ob 9/11p
Vgl auch; Beis wie T4
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1 Ob 98/11k
Entscheidungstext
OGH
21.06.2011
1 Ob 98/11k
Auch; Beis wie T1; Beis wie T6
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4 Ob 161/14a
Entscheidungstext
OGH
21.10.2014
4 Ob 161/14a
Vgl; Beis wie T4; Beis wie T5; Beisatz: Die leichte Abfragbarkeit der AGB im Internet ändert an dieser Beurteilung nichts, wenn ‑ wie hier ‑ das sich auf seine AGB berufende Unternehmen nicht davon ausgehen durfte, dass der Vertragspartner die AGB durch Interneteinsicht noch vor Zustandekommen des Vertrags zur Kenntnis genommen hat, weil es unter diesen Umständen keinesfalls von einer tatsächlichen Zustimmung des Vertragspartners zur Gerichtsstandklausel ausgehen durfte. (T9)
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9 Ob 68/16i
Entscheidungstext
OGH
28.10.2016
9 Ob 68/16i
Beis wie T1
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7 Ob 183/17p
Entscheidungstext
OGH
24.01.2018
7 Ob 183/17p
Beis wie T1
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1 Ob 38/22b
Entscheidungstext
OGH
23.03.2022
1 Ob 38/22b
Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T4; Beis wie T5